29.08.2014 | von Regula Fahrländer Für insgesamt 161 ehemalige Paramilitärs der AUC, darunter 15 oberste Kommandanten, sind die acht Jahre Haftstrafe unter dem Demobilisierungsgesetz 975, dem „Ley de Justicia y Paz“, vorbei. Sie können deshalb ihre Freilassung...
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Menschenrechte
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MENSCHENRECHTE
Kolumbien hat eine Vielzahl internationaler Verträge und Verpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte unterzeichnet, dennoch werden die Menschenrechte seit Jahrzehnten in gravierender Weise verletzt. Das gilt sowohl für die bürgerlich-politischen als auch für die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte. Eine besondere Rolle kommt in dieser Situation den Menschenrechtsverteidiger*innen zu, die sich für den Schutz der Menschenrechte in Kolumbien einsetzen.
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hielt am 9.12.1998 fest (A/RES/53/144):
„Jeder Mensch hat das Recht, einzeln wie auch in Gemeinschaft mit anderen, den Schutz und die Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene zu fördern und darauf hinzuwirken. … Jeder Staat trägt die Hauptverantwortung dafür und hat die Pflicht, alle Menschenrechte und Grundfreiheiten zu schützen, zu fördern und zu verwirklichen, indem er unter anderem alle erforderliche Maßnahmen ergreift (…)“.
Ein Grundproblem ist die hohe Straflosigkeit, so dass strukturelle Ursachen von Menschenrechtsverletzungen unangetastet bleiben und Täter*innen nicht von weiteren abgehalten werden. Menschenrechtsorganisationen sind besorgt über Einschränkungen der Unabhängigkeit der kolumbianischen Justiz sowie der Kontrollorgane wie der Disziplinarstaatsanwaltschaft und der Ombudsstelle für Menschenrechte der „Defensoría“.
Weitere gravierende Menschenrechtsprobleme sind die gewaltsame Vertreibung durch paramilitärische Gruppen und staatliche Sicherheitskräfte, das gewaltsame Verschwindenlassen, sexuelle Gewalt und Gewalt gegen Frauen und LGBTIQ-Personen.
In den Jahren 2000-2010 wurden vermutlich mehr als 5.000 Zivilist*innen Opfer außergerichtlicher Hinrichtungen durch staatlichen Streitkräfte (falsos positivos), welche die Opfer als im Gefecht gefallene Guerilleros ausgaben.
Das Ausmaß exzessiver Gewalt der Sicherheitskräfte gegen Demonstrierende bei Protesten in den Jahren 2019, 2020 und 2021 hat zugenommen.
Menschenrechtsverteidiger*innen werden immer wieder bedroht, eingeschüchtert, bei ihrer Arbeit behindert oder sogar ermordet. Besonders betroffen sind davon in den vergangenen Jahren diejenigen, die sich für die Umsetzung des Friedensvertrags zwischen der ehemaligen FARC Guerilla und der Regierung einsetzen, Verteidiger*innen indigener oder Landrechte und Umweltaktivist*innen. Laut Zahlen des kolumbianischen Instituts für Frieden und Entwicklung wurden seit Unterzeichnung des Friedensabkommens im November 2016 bis Mitte Juni 2021 1.190 Menschenrechtsverteidiger*innen und 276 demobilisierte FARC Kämpfer*innen ermordet. Die wenigsten dieser Fälle werden aufgeklärt.
Der staatliche Geheimdienst wurde immer wieder zur Ausspionierung von Oppositionellen, Journalist*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen und selbst Richter*innen eingesetzt.
Kolumbien ist eines der Länder mit der größten Ungleichverteilung des Wohlstands. Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte von Millionen Kolumbianer*innen werden verletzt, da sie z.B. kaum oder schlechten Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildung oder sauberem Trinkwasser haben. Das Recht auf Nahrung wird zusätzlich durch die Besprühung von Koka-Feldern mit dem Herbizid Glyphosat verletzt, da angrenzende Felder und Gewässer betroffen sind.

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