Situation Gewerkschafter vor dem Internationalen Strafgerichtshof

In Kolumbien begangene Völkerstraftaten - follow-up Communication an den Internationalen Strafgerichtshof hinsichtlich der Verfolgung von GewerkschafterInnen in Kolumbien, anknüpfend an die Communication von 2012. Erstellt von ecchr, der kolumbianischen Anwaltsorganisation Colectivo de Abogados Alvear Restrepo und dem Gewerkschaftsdachverband CUT (Central Unitaria de Trabajadores)

Zur Follow-up Communication von ECCHR, CAJAR und CUT:
9. Juli 2013 – Kolumbien leidet seit Jahrzehnten unter einem bewaffneten Konflikt, der insbesondere die Zivilbevölkerung betrifft. Menschenrechts­verteidiger und Gewerkschafter wurden als „Guerilla“-Kämpfer stigmatisiert und hierdurch als angeblich legitime militärische Ziele gekennzeichnet für die kolumbianische Armee und paramilitärische Gruppen, die häufig auch zusammenarbeiten. Aufgrund der Bedeutung ihrer Arbeit für eine freie und demokratische Gesellschaft und der andauernden Gewalt gegen sie, müssen diese Verbrechen dringend verhindert werden. Gleiches gilt für die weit verbreitete sexualisierte Gewalt gegen Frauen, die durch alle Akteure des Konflikts begangen wird. Vor allem höherrangige Verantwortliche für diese Völkerstraftaten bleiben straffrei. Außerdem wird die Rolle von transnationalen Unternehmen in solchen Verbrechen, wie z.B. Nestlé, nicht untersucht.
Daher stellt die Situation in Kolumbien, die zugleich exemplarisch für viele weltweit wiederkehrende Menschenrechtsprobleme steht, einen Schwerpunkt der Arbeit des ECCHR dar und wir versuchen, die am meisten Verantwortlichen dieser internationalen Verbrechen zur Verantwortung zu ziehen. Da effektive Untersuchungen gegen höherrangige staatliche Akteure bislang nicht in Kolumbien begonnen wurden, fordern wir den Internationalen Strafgerichtshof zum Einschreiten auf.
Bezüglich der Rolle Nestlés bei der Ermordung des kolumbianischen Gewerkschafters Luciano Romero haben wir in der Schweiz eine Strafanzeige eingereicht.
Gemeinsam mit weiteren internationalen und kolumbianischen NGOs haben wir einen Bericht zu konfliktbezogener sexualisierter Gewalt gegen Frauen in Kolumbien beim Büro der VN-Hochkommissarin für Menschenrechte für die Universelle Periodische Überprüfung (Universal Periodic Review, UPR) eingereicht, der insbesondere den fehlenden Zugang zu Gericht von Überlebenden sexualisierter Gewalt anprangert.
Gewalt gegen Gewerkschafter und Menschenrechtsverteidiger als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und weshalb der Internationale Strafgerichtshof ermitteln muss
Im Oktober 2012 hat das ECCHR gemeinsam mit der kolumbianischen Menschenrechtsorganisation CAJAR und dem kolumbianischen Gewerkschaftsverband CUT bei der Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag eine Strafanzeige eingereicht. Mit dieser soll die Anklagebehörde davon überzeugt werden, hinsichtlich systematischer Gewalt gegen Menschenrechtsverteidiger und insbesondere Gewerkschaftsmitglieder in Kolumbien aktiv zu werden. Das Ausmaß der Gewalt ist als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu qualifizieren und fällt deshalb in die Zuständigkeit des Gerichtshofs. Da die Verbrechen durch die kolumbianischen Justizbehörden nicht ausreichend aufgeklärt und verfolgt werden, ist die Anklagebehörde des IStGH verpflichtet, Ermittlungen gegen die Hauptverantwortlichen in Regierung und Militärführung einzuleiten.
An die 3.000 Gewerkschaftsmitglieder – davon allein 775 seit 2002 – wurden in den letzten drei Jahrzehnten in Kolumbien getötet. Viele weitere wurden eingeschüchtert, bedroht und verfolgt. Dem internationalen Gewerkschaftsbund zufolge geschahen mehr als die Hälfte der weltweit berichteten Ermordungen von Gewerkschaftern in Kolumbien. Dies macht Kolumbien zu einem der gefährlichsten Länder weltweit. Auch das In-Kraft-Treten des IStGH-Statuts für Kolumbien im Jahre 2002 hat die Situation nicht spürbar verbessert. ECCHR und seine Partner stellten dem IStGH beispielhaft fünf individuelle Fälle von Gewalttätigkeit an Gewerkschaftsmitgliedern vor und analysierten hierbei die ausgedehnte und systematische Struktur der Gewalt gegen kolumbianische Gewerkschaftsmitglieder während der letzten Jahrzehnte.
In unserer Strafanzeige haben wir mit großer Besorgnis das Stocken der vorläufigen Untersuchungen der Anklagebehörde zur Situation in Kolumbien festgestellt, die im Juni 2004 aufgenommen wurden. Im November 2012 hat die Anklagebehörde einen Zwischenbericht zur Situation in Kolumbien veröffentlicht, worin sie zu keinem Schluss kommt, ob formelle Ermittlungen eröffnet werden sollten, sondern nur feststellt, dass die vorläufigen Untersuchungen weitergehen sollten.
In unserer ergänzenden Stellungnahme von Juli 2013 kommentieren wir einerseits diesen Zwischenbericht. Wir insistieren, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen Menschenrechtsverteidiger in Kolumbien begangen wurden, nicht nur durch nicht-staatliche Akteure wie die paramilitärischen Gruppen und die Guerilla, sondern auch durch staatliche Akteure. Wir kritisieren zudem die unzulängliche Analyse der Komplementaritätsstandards, d.h. der Frage, ob Kolumbien willens und in der Lage ist solche Verbrechen selbst zu untersuchen. Die Anklagebehörde berücksichtigt nicht die kritische Sicherheitssituation von Mitgliedern des Justizapparates und evaluiert nicht ausreichend das Ausmaß der Reform der Militärgerichtsbarkeit. Außerdem weisen wir erneut auf die Notwendigkeit einer größeren Transparenz bei den Auswahlkriterien der Anklagebehörde hin (siehe hierzu auch das 2012 erschienene Buch von Wolfgang Kaleck, Mit zweierlei Maß. Der Westen und das Völkerstrafrecht). Andererseits stellen wir der Anklagebehörde weitere Informationen zur Verfügung bezüglich des Verbrechens der politischen Verfolgung als ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, dessen Voraussetzungen ebenfalls im Kontext der Gewerkschafterverfolgung in Kolumbien erfüllt sind. Wir fordern die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofes dringend dazu auf, von der Vorverfahrenskammer des Gerichtshofs die Ermächtigung einzuholen, formelle Ermittlungen einzuleiten.
Die vollständigen Texte dieser Follow-up Communication (in Englisch) und unserer Communication von Oktober 2012 (in Englisch und Spanisch) sind auf Anfrage (info@ecchr.eu) erhältlich.
Summary zu finden unter:
http://www.ecchr.de/index.php/kolumbien.html