Menschenrechte demoralisieren die kolumbianische Armee und gefährden die Sicherheit des Landes

 Stephan Suhner In den letzten Wochen gab es in Kolumbien eine unschöne Debatte über Sicherheitsdefizite und mangelnde Kampfmoral der Truppen. Schuld daran seien die Menschenrechte und die Gefahr, wegen Diensthandlungen von der Ziviljustiz belangt zu werden. Unverbesserliche Uribeanhänger schrien schon lange, übereifrige Menschenrechtsverteidiger würden für jeden im Gefecht getöteten Guerillero eine Untersuchung verlangen. Das führe […]

 Stephan Suhner

In den letzten Wochen gab es in Kolumbien eine unschöne Debatte über Sicherheitsdefizite und mangelnde Kampfmoral der Truppen. Schuld daran seien die Menschenrechte und die Gefahr, wegen Diensthandlungen von der Ziviljustiz belangt zu werden. Unverbesserliche Uribeanhänger schrien schon lange, übereifrige Menschenrechtsverteidiger würden für jeden im Gefecht getöteten Guerillero eine Untersuchung verlangen. Das führe soweit, dass die Soldaten aus Angst kaum mehr die Kasernen verlassen und schiessen würden. Santos, unter Uribe selber Verteidigungsminister, wurde mit massiven Vorwürfen eingedeckt, er führe eine lasche Sicherheitspolitik. Nun belegen auch „wissenschaftliche“ Studien, u.a. des Zentrums für Demokratische Sicherheit der Universität Sergio Arboleda in Bogotá, wie sich die Sicherheitslage verschlechtert hat: seit 2009 hätten die Entführungen um 45% und die Sabotageakte auf die Infrastruktur um 43% zugenommen. Die Angriffe der Guerilla auf die Sicherheitskräfte hätten gegenüber dem Vorjahr um 24% zugenommen und liegen auf dem höchsten Stand seit 2006. An dieser schlechten Bilanz sei die juristische Unsicherheit durch die Abschaffung des fueromilitar und der Militärstrafjustiz schuld, da sie die Kampfmoral der Truppen untergrabe.[1] Der Direktor der Nationalen Agentur zur juristischen Verteidigung des Staates pflichtet dieser Lektüre bei. Die Justiz in Kolumbien funktioniere im Moment völlig verkehrt: nach jeder Militäroperation käme die Ziviljustiz und suche nach angeblichen Fehlern, wo es sich doch um klare Diensthandlungen handle.

Der neue Verteidigungsminister, Pinzón, versprach dann, der Armee wieder den Rücken zu stärken und sie in Schutz zu nehmen.Nun soll der fueromilitar wieder hergestellt werden. Es gehe nur darum, dass Aktionen, die im Rahmen der Dienstpflicht und während militärischen Operationen geschehen, durch kompetente Behörden untersucht würden, und das sei nun mal die Militärjustiz.

Die Kritik am Bericht über die Sicherheit und die Abschaffung des fuero lies nicht auf sich warten. Der Abgeordnete und Mitglied der Nationalen Opfervereinigung Iván Cepeda meint, die Menschenrechte sollten nicht als ein Hindernis für die Truppen gesehen werden, sondern als etwas, was die Truppe stärke. Gustavo Gallón von der Kolumbianischen Juristenkommission beklagte diesen geplanten Rückschritt. In den letzten 15 Jahren sei es gelungen, die Menschenrechtsverletzungen aus dem Einflussbereich der Militärjustiz herauszulösen, und es stelle sich die Frage, was sich geändert habe, dass die Regierung den fueromilitar nun wieder stärken wolle. Weder die Opfer noch die internationale Menschenrechtsgemeinschaft würden diesen Rückschritt verstehen.[2]

Auch die Menschenrechtsplattform Koordination Kolumbien-Europa-USA übte in einem Communiqué scharfe Kritik an der geplanten Verfassungsänderung, dem Gesetzgebungsprojekt Nr. 07 des Senats von 2011. Mit diesem Vorschlag sollten wieder sämtliche Handlungen und Operationen der Armee dem fuero, der Militärjustiz, unterstellt werden. Die Koordination erinnerte an die Tausenden von falsos positivos, den aussergerichtlichen Hinrichtungen, die gemäss UNO Sonderberichterstatter als beinahe systematische, zumindest jedoch in weiten Teilen der Armee verbreitete Praxis zu bezeichnen seien. Angesichts dieses erst wenige Jahre zurückliegenden Skandals sei es schwer verständlich, wie nun sämtliche Armeeoperationen wieder als Dienstpflicht (actos de servicio) angesehen werden sollen. Sowohl internationale Menschenrechtsabkommen wie auch die internationale Rechtsprechung schliessen aussergerichtliche Hinrichtungen und andere Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen ausdrücklich aus der Kategorie der Diensthandlungen aus. Die Ausdehnung der Militärgerichtsbarkeit auch auf Handlungen, die das Recht auf Unversehrtheit und die Grundrechte der Zivilbevölkerung verletzen, widerspricht sämtlichen internationalen Standards. Im internationalen Verständnis wird die Militärgerichtsbarkeit klar eng beschränkt und zwar auf typisch militärische Verbrechen. Die Erfahrung der Vergangenheit zeigt auch, dass der Militärjustiz jegliche Neutralität, Unabhängigkeit und Transparenz abgeht, und dass deren Entscheidungen stark von der militärischen Befehlskette abhängen. So ist die Befürchtung gerechtfertigt, dass diese neue Norm zum Vornherein Straflosigkeit bei Menschenrechtsverletzungen garantieren soll.

Für die Koordination ist es jedoch unabdingbar, dass bei vermuteten Menschenrechtsverletzungen von Anfang an die ordentliche Justiz die Untersuchungen durchführt, da gerade in der Anfangsstufe der Untersuchung am meisten Beweise verändert oder zerstört, respektive die Untersuchungen in eine falsche Richtung gelenkt werden können. Die Koordination Kolumbien-Europa-USA, ein Netzwerk aus 219 Organisationen, ruft die Regierung und den Kongress deshalb dazu auf, davon abzusehen, Menschenrechtsverletzungen als Handlungen innerhalb der Dienstpflicht zu subsumieren, und das Begehen von Menschenrechtsverletzungen durch die Ausdehnung des fueromilitar zu schützen.[3]

[1]¿Sin fuero no hay motivación?, El Espectador, Bogotá, 15. November 2011, http://www.elespectador.com/impreso/politica/articulo-311455-sin-fuero-no-hay-motivacion

[2]¿Sin fuero no hay motivación?, El Espectador, Bogotá, 15. November 2011, http://www.elespectador.com/impreso/politica/articulo-311455-sin-fuero-no-hay-motivacion

[3]Coordinación Colombia Europa Estados Unidos, VIOLACIONES GRAVES A LOS DERECHOS HUMANOS, COMO LAS EJECUCIONESEXTRAJUDICIALES, NO SON ACTOS DEL SERVICIO Y DEBEN SER INVESTIGADAS POR LAJUSTICIA ORDINARIA DESDE SUS PRIMERAS DILIGENCIAS, Bogotá, 11. November 2011