Zivilgesellschaftliche Organisationen sowohl aus Kolumbien als auch aus Europa haben im Rahmen des Universellen Staatenüberprüfungsverfahrens (Universal Periodic Review, UPR) beim UN-Menschenrechtsrat ihre jeweiligen Berichte zu Kolumbien vorgelegt. Der UN-Menschenrechtsrat überprüft mit dem UPR-Verfahren regelmäßig aller 4,5 Jahre die Menschenrechtslage in allen 193 UN-Mitgliedsstaaten. Kolumbien durchläuft den Prozess zum vierten Mal. Die Debatte zur Überprüfung Kolumbiens im UN-Menschenrechtsrat findet im November 2023 statt – die Zivilgesellschaft konnte dafür bereits Anfang 2023 Berichte einreichen. Die beiden eingereichten Berichte behandeln Menschenrechts- und Friedensfragen mit einem breiten Spektrum an Unterthemen wie der Umsetzung des Friedensabkommens mit den FARC, der Übergangsjustiz, dem Fortbestehen bewaffneter Konflikte, der unzureichenden Verwirklichung von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten, Frauenrechten, Gleichstellung und Antidiskriminierung, der weiter besorgniserregenden Lage von Menschenrechtsverteidiger*innen, der anhaltend hohen Straflosigkeit oder den Folgen der Covid-19-Pandemie. Am Bericht der europäischen Zivilgesellschaft haben aus Deutschland unter anderem FIAN, kolko e. V., Misereor und pax christi mitgearbeitet.