Monatsbericht Nr.2/2012 März 2012

ask Arbeitsgruppe Schweiz-Kolumbien  DesaparicionesForzadas: Eine dramatische Realität ohne Aussicht auf baldige Besserung Von Annette Wallimann und Stephan Suhner Anlässlich der diesjährigen Generalversammlung des UNO-Menschenrechtsrates in Genf reiste eine Gruppe von Menschenrechtsverteidigerinnen und Verteidiger aus Kolumbien in die Schweiz. Sie appelliert an den Menschenrechtsrat, an die anwesenden Länder sowie an die Organisationen der Zivilbevölkerung, sich für […]

ask Arbeitsgruppe Schweiz-Kolumbien 

DesaparicionesForzadas: Eine dramatische Realität ohne Aussicht auf baldige Besserung

Von Annette Wallimann und Stephan Suhner

Anlässlich der diesjährigen Generalversammlung des UNO-Menschenrechtsrates in Genf reiste eine Gruppe von Menschenrechtsverteidigerinnen und Verteidiger aus Kolumbien in die Schweiz. Sie appelliert an den Menschenrechtsrat, an die anwesenden Länder sowie an die Organisationen der Zivilbevölkerung, sich für die Verbesserung des Schutzes der kolumbianischen Menschenrechtsverteidigerinnen und Verteidiger einzusetzen und die Regierung Santos dazu aufzufordern, die nach wie vor mangelhafte Umsetzung der Schutzmassnahmen und Strafverfolgung voranzutreiben.

Unter anderem wurde die Problematik der DesaparecidosForzados – der gewaltsam Verschwundenen –diskutiert. Die ASK hatte die exklusive Gelegenheit,zwei der prominenten zum Menschenrechtsrat angereisten Menschenrechtsverteidiger bei ihrem Besuch in Bern zu empfangen.In der Folge, liebe Leserinnen und Leser, eine Zusammen-fassung des bewegenden Gesprächs mit Gloria Goméz von ASFADDES (Vereinigung der Angehörigen von gewaltsam Verschwundenen) und Alberto Yepes,dem Koordinator der internationalen Menschenrechtsplattform CCEEU, über die traurige Realität des gewalt-samen Verschwindenlassensin Kolumbien.

ASFADDES: Ein endloser Kampf für die Aufklärung derzahllosen Fälle gewaltsamenVerschwindenlassens in Kolumbien

Gloria Goméz ist Vorsitzende der seit 29 Jahren bestehenden Vereinigung ASFADDES und selber Angehörige eines gewaltsam Verschwundenen. Ihr Bruder war auf der Suche nach verschwundenen Kommilitonen, als er selber zum Verschwinden gebracht wurde. Auch das Verschwinden zweier weiterer Mitglieder von ASFADDES ist bis heute straflos geblieben. Das Verschwindenlassen als Repressionsstrategie begann in den 70iger Jahren, das erste Opfer war Omayra Montoya Henao, eine linke Aktivistin. Sie verschwand am 9.September 1977. Das Verschwindenlassen ist Teil der Doktrin der nationalen Sicherheit Kolumbiens und breitete sich in den 80er Jahren massiv aus, wobei häufig mehrere Personen gleichzeitig zum Verschwinden gebracht wurden. Diese Methodeverbreitet Angst und Schrecken und die und der Absicherung der Herrschaft über Territorien. DasVerschwindenlassenbildet einebis heute aktuelle und weitgehend straflose Menschenrechtsverletzung.

ASFADDES sieht in ihrer Arbeit, nämlich der Suche nach der Wahrheit und der Bekämpfung des Vergessens von Verschwundenen ein wichtiger Teil der Wiedergutmachung. So beteiligt sich ASFADDES auch an der vor einem Jahr gegründeten Mesa de TrabajosobreDesapariciónForzada(Dialogtisch zum gewaltsamen Verschwindenlassen), an welcher sowohl Regierungsvertreter als auch Vertreter von Zivil-und Menschenrechtsorganisationen mitarbeiten. Dieser Dialog hat zum Ziel, das Phänomen des gewaltsamen Verschwinden-lassen zu bekämpfen, die Anzahl der Opfer zu reduzieren und die in diesem Zusammenhang vorherrschende Straflosigkeit zu überwinden. Laut Gloria Gómez kam es unter der Regierung Santos zwar zu einem Wechsel im Diskurs über die gewaltsam Verschwundenen, jedoch lässt die Regierung nach wie vor entsprechende konkrete Bemühungen vermissen. Im nationalen Register seien heute 51‘000 verschwundene Personen registriert, wovon 17‘000, im Hinblick auf ihre sozialen und politischen Aktivitäten, als Opfer des gewaltsamen Verschwindenlassens gelten. Gleichzeitig gäbe es aber eine sehr hohe Dunkelziffer, einerseits weil nach wie vor eine grosse Angst davor besteht, Anzeige zu erstatten, und andererseits existierten viele Massengräber mit so genannten NoNames, also Leichen ohne Identität. So wurden 23‘000 Fingerabdrücke von NoNamesmit denjenigen der Gerichts-medizin abgeglichen und nur 440 Fälle konnten mit von Familienangehörigen denunzierten gewaltsamen Verschwundenen in Übereinstimmung gebracht werden. Die tatsächliche Zahl der Fälle gewaltsamen Verschwindenlassens in Kolumbien lässt sich folglich nur sehr schwierig abschätzen.

Einschätzungen unserer kolumbianischen Gäste zu den Ergebnissen des diesjährigen UNO Menschenrechtsrates

Wie Gloria Gómez und Alberto Yepes berichten, war Kolumbien im Menschenrechtsrat in Genf kein Spezialthema, es gab aber gute Beiträge von verschiedenen Sonderberichterstattern und Arbeitsgruppen, wie diejenige zur Thematik des gewaltsamen Verschwindenlassens. Leider sei der inhaltlich sehr wertvolle Bericht der Hoch-kommissarin für Menschenrechte zu Kolumbien vom 6. auf den 23. März verschoben worden. So wäre er ursprünglich in der Traktandenliste sehr gut positioniert gewesen, nämlich unter dem Traktandum der Länder und Themen, welche unter spezieller Beobachtung stehen. Am 23. März stehe hingegen „Kooperation und technische Unterstützung“ im Zentrum des Gesprächs und es handle sich um den letzten Tag des Menschenrechtsrates, so dürften einige Teilnehmer schon nicht mehr anwesend sein, befürchten unsere beiden Gäste. Trotzdem konnten sie mit verschiedenen Botschafts-mitarbeitern von UN-Missionen sprechen und auf die nach wie vor schwierige Menschenrechtssituation aufmerksam machen. Sie beschreiben ihre Gesprächspartner als offen und interessiert, nehmen sie aber auch als deutlich von der Sichtweise der kolumbianischen Regierung beeinflusst wahr, welche erfolgreich die Message streue, dass sich in Kolumbien mit dem neuen Opfergesetz (Ley de Victimas) alles zum Besseren wende. Die Regierung Santos vermittle so ein gutes Bild und erhalte internationale Anerkennung im Bereich der Menschenrechte, auch im Hinblick auf die nationale Menschenrechtskonferenz im Dezember 2012, zu der die Zivilgesellschaft sowie ausländische Beobachter eingeladen seien und an der eine nationale Menschenrechts-politik ausgearbeitet werden solle. Besorgniserregend sei unter anderem die Bestrebung der Regierung, das Büro der Hochkommissarin in Bogotá schliessen zu wollen, mit der Begründung ein solches sei nicht mehr notwendig. Dafür wolle Santos eine Art nationales Menschenrechtsinstitut gründen. Insgesamt versuche er, so die Meinung von Yepes und Gómez, ausländische Menschenrechtsbeobachtungen zu verhindern oder zu kanalisieren. Dies unter anderem im Dienste seiner ambitionierten Pläne, Kolumbien in die OECD zu führen.

Goméz erklärt, dass viele Länder Lateinamerikas das Verschwindenlassen nicht als eine eigenständige Menschenrechtsverletzung anerkennen, während Kolumbien heute in der Theorie über eine solide diesbezügliche Gesetzgebung verfügt. Beispiele dafür bilden das Gesetz Nr. 589 von 2000, welches die Tatsache der DesaparicionesForzadas in Kolumbien anerkennt und durch welches Instrumente zur Suche nach Verschwundenen geschaffen wurden. Oder das Gesetz Nr. 1408 aus dem Jahr 2010, welches die Opfer des Verschwindenlassensehrt und den Aufbau einer genetischen Datenbank verordnet, welche die Aufklärung der Identität der NoNames erleichtern soll. „Es gibt Gedenktage und Veranstaltungen an Schulen, das Engagement der Familienangehörigen wird öffentlich anerkannt und unterstützt und es werden Gedenkstätten an Orten eingerichtet, wo Personen zum Verschwinden gebracht wurden, wie Flüsse oder Krematorien“, beschreibt Gómez.Dieses Gesetz seiein wichtiger Schritt, es müsse aber noch reglementiert werden, damit es in der Praxis die gewünschten Folgen zeigt. „Es muss dagegen angekämpft werden, dass das gewaltsame Verschwindenlassen als etwas Alltägliches hingenommen wird, es ist eine Verpflichtung der Gesellschaft als Ganzes, das Verschwindenlassen abzulehnen. Die Mitglieder von ASFADDES sind keine Juristinnen oder Fachleute, sie kamen aus Schmerz heraus zurheutigen Bewegung. Die Sichtbarmachung des Dramas des Verschwinden-lassens, die Suche nach der Wahrheit und die Anerkennung des Leids sind wichtige Anliegen von ASFADDES, es geht nicht um Zahlen, sondern um Menschen.“

Trotz diesen normativen Grundlagen, wird in der Angelegenheit des gewaltsamen Verschwindenlassens jedoch bis heute, unter anderem aufgrund mangelnder Ressourcen und Ineffizientungenügend untersucht und es besteht ein sehr hoher Grad der Straflosigkeit. So wurde auch die UN Konvention zum Schutz aller Personen vor dem gewaltsamen Verschwindenlassen noch immer nicht abschliessend ratifiziert. Das Gesetz zur Konvention, Gesetz Nr. 1418, besteht bereits seit 18 Monaten. Der Präsident,Manuel Santos, welcher nun die Zuständigkeit des entsprechenden internationalen Komitees bestätigen müsste, sträubt sich gegen die Konsequenzen eines Einschreitens dieses Komitees, welches im Falle der Ratifizierung in Kolumbien intervenieren, recherchieren und Empfehlungen abgeben könnte.

Die kolumbianische Regierung negiert bis heute das tatsächliche Ausmass der Tragödie und unterstützt Mechanismen, die die Straflosigkeit fördern

Neben der mangenden Aufklärung der Fälle gewaltsamen Verschwindenlassens, werden auch Morde, Überfälle und Bedrohungen gegenüber Menschenrechtsverteidigern von der Regierung nach wie vor häufig negiert oder als Alltagsdelikte dargestellt. Laut AbertoYepes, Anwalt und Koordinator der internationalen Menschenrechtsbeobachtungsstelle CCEEU in Kolumbien, trifft Präsident Santos weiterhin zahlreiche Entscheidungen, welche das Fortschreiten der Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen stärken. Im Zusammenhang mit dem gewaltsamen Verschwindenlassen nennt Yepes vor allem zwei aktuelle Entwicklungen, welche die Realität der Straflosigkeit weiter zu verschärfen drohen: Zum einen die angestrebte Reform der Militärgerichtsbarkeit(fueromilitar) und zum andern das sogenannte Schlusspunkt-Gesetz (Ley de punto final). Über beide Vorlagen soll noch im 1.Halbjahr 2012 entschieden werden.

Obwohl die erste Verfassungsreform des fueromilitarnach massiver auch internationaler Kritik zurückgezogen wurde, steht Santos unter grossem Druck seitens der Armee, die Reform zur Ausdehnung der Militärgerichtbarkeit doch noch durchzubringen. Durch die Reform sollenOperationen, die im Rahmen der Dienstpflicht geschehen, wieder ganzheitlich inden Zuständigkeitsbereich der Militärjustiz fallen. Da Santos die Guerilla militärisch niederringen und ihr auf diese Weise den Frieden aufzwingen will, argumentiert die Armee, dass sie ohne einen umfassenden fueromilitarnicht in der Lage sei, den konsequenten Krieg gegen die Guerilla zu führen, so Yepes. Durch die Annahme der ReformwürdenVerbrechen und Menschenrechtsverletzungen durch Militärangehörige in Zukunft wiederausschliesslich vom Militärgericht untersucht, und der Straflosigkeit zahlreiche Tore geöffnet werden, befürchtet Yepes.

Die CCEEU fordert deshalb in ihrem jüngsten Communiqué die Regierung dazu auf, den Bericht zu veröffentlichen, der die Notwendigkeit der Reform untersucht und damit einer öffentlichen Debatte Raum zu geben[1].Bereits zuvor hatte die CCEEU im Zusammenhang mit der möglichen Ausdehnung des fueromilitar an die falsospositivosals ein tragisches Beispiel für die Ausnutzung der Strukturen der Straflosigkeit innerhalb des Militärapparats erinnert[2].

Die zweite kritische Vorlage ist der juristische Rahmen für den Frieden, der die Demobilisierung der bewaffneten Gruppen erleichtern soll. Viele Beobachter sehen darin ein so genanntes Schlusspunkt-Gesetz, mit dem die Straflosigkeit garantiert werden soll. Eine zentrale Idee ist, dass die Justiz auf der Basis der Aussagen der Kämpfer, die die Waffen niederlegen, die schlimmsten oder bekanntesten Verbrechen herausgreift und die Täter dafür aburteilt. Alle nicht abgeurteilten Fälle würden auf Zeit und Ewig für die Justiz geschlossen. Die Befürworter dieser Lösung sagen, dass so ein Anreiz besteht, die ganze Wahrheit zu erzählen, und dass durch die Ahndung der schlimmsten Verbrechen der Gerechtigkeit genüge getan werde. Zudem würde es mehr als 100 Jahre dauern, bis die Justiz die zehntausenden von Fällen abgearbeitet hätte. Alberto Yepes befürchtet aber, dass dieser Mechanismus von verschiedenen Akteuren benutzt werden könnte, um sich Verbrechen amnestieren zu lassen. Dies gelte auch für Politiker und Militärs.

Lauschangriffe durch das DAS auch auf Europäerinnen und Europäer

Laut einem neuen Bericht des UN Menschenrechtshochkommissariats (OHCHR), welcher an den UN Menschenrechtsrat in Genf übergeben worden ist, werden in Kolumbien auch nach dem Abhörskandal von 2009 weiterhin Menschenrechtsaktivisten und Journalisten bespitzelt. Dem Bericht zufolge lässt der kolumbianische Staat die nötige Prävention, Aufklärung und Bestrafung der Verantwortlichen vermissen. Innenminister Germán Vargas weist die Vorwürfe hingegen als „falsch“ zurück. Die OHCHR empfiehlt deshalb eine umfassende Reform des Geheimdienstes. Die Bespitzelungen, die unter dem Ex-Präsidenten Uribe durch das DAS durchgeführt wurden, richteten sich dabei nicht nur gegen Personen in Kolumbien, sondern auch Bürgerinnen und Bürger anderer Länder. Laut dem Bericht wurden dafür britische und US-amerikanische Militärhilfsgelder zweckentfremdet. So forderte der Ausschuss für auswertige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments Kolumbien dazu auf, die Bespitzelungsvorwürfe gegen das DAS zu untersuchen, und die Verantwortlichen, welche Europäerinnen und Europäer abgehört hätten, aufzuspüren. Das US-Aussenministerium sieht sich währenddessen gezwungen, die Verwendung der insgesamt 8 Milliarden US Dollar, welche für militärische Zwecke und die Bekämpfung der Guerilla an Kolumbien geleistet wurden, genauer unter die Lupe zu nehmen.[3]

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1. Communiqué der CCEEU am 29.02.2012:La Reforma a la Justicia sin Ampliación del Fuero Militar: Un Paso Acertado en la Defensa de las Instituciones del Estado de Derecho: http://plan-integral-largo-plazo.googlegroups.com/attach/46c7b66a9f9918b7/Pronunciamiento_reforma+a+justicia+sin+ampliacion+fm+un+paso+acertado+en+defensa+del+Estado+de+derecho.pdf?view=1&part=4. Zugriff: 22.03.1202.

2. Siehe Communiqué der CCEEU: Violaciones Graves a los Derechos Humanos, como las Ejecuciones Extrajudiciales, no son actos del Servicio y deben ser Investigadas por la Justicia Ordinaria desde sus Primeras Diligencias:http://www.ddhhcolombia.org.co/files/CCEEU%20-%20Comunicado%20sobre%20Fuero%20Penal%20Militar.pdf. Zugriff:22.03.2012.

3. Inter Press Service am 28.02.2012, übersetzt von Kolko: Kolumbien:UN-Menschenrechtsbericht kritisiert fortgesetzte Lauschangriffe auf Aktivisten und Journalisten.Originalbericht von Constanza Vieira unter: http://www.ipsnews.net/news.asp?idnews=106884. Zugriff: 22.03.2012.