Oktober-November 2012 / Nr. 9
Rückschritte bei den Menschenrechten trotz Friedensverhandlungen
Von Stephan Suhner
Am 27. August 2012 erklärte Präsident Santos, dass mit den FARC Geheimgespräche geführt worden waren, die zu Friedensverhandlungen und einem Abkommen zwischen den FARC und der Regierung führen sollen. Die offiziellen Verhandlungen begannen am 18. Oktober 2012 in Oslo und wurden ab dem 19. November in Havanna weitergeführt. Nichts desto trotz bleibt die Menschenrechtslage Besorgnis erregend. Einerseits sind gravierende Übergriffe und Drohungen auf friedliche Demonstrationen, Friedensaktivisten, Landrechtsaktivisten, Gewerkschafter, Indigene usw. zu verzeichnen, andererseits treibt die Regierung Gesetzesinitiativen voran, die die Straflosigkeit fördern würden, darunter die Ausdehnung der Zuständigkeit der Militärstrafjustiz (fueropenalmilitar) sowie der Rechtsrahmen für den Frieden (Marco legal para la paz).
Besorgniserregende Zunahme der Menschenrechtsverletzungen
Zwischen Januar und September 2012 waren 235 individuelle Übergriffe auf MenschenrechtsverteidigerInnen zu verzeichnen – eine Zunahme von 12% gegenüber der Vorjahresperiode – nachdem schon 2011 eine Zunahme um 36% gegenüber 2010 zu verzeichnen war. Mehrere Übergriffe fanden im Kontext friedlicher Proteste statt, z.B. im Juli 2012 im Cauca, wo die Indigenen sich für die Verteidigung ihrer Territorien und ihrer Rechte einsetzten. Zwei der drei Fälle gewaltsamen Verschwindenlassens fanden im Zusammenhang mit der MarchaPatriótica vom Mai 2012 statt. Gerade jetzt, wo seitens der kolumbianischen Zivilgesellschaft eine Vielzahl von Mobilisierungen und Märschen durchgeführt werden, um zum Frieden und zur Überwindung der Gewalt beizutragen, ist es umso wichtiger, dass die Menschenrechte im Kontext friedlicher Demonstrationen geschützt werden. Diese gehäuften Menschenrechtsverletzungen laufen internationalen Prinzipien und staatlichen Schutzpflichten zuwider, wie sie beispielsweise in der Resolution 19/35 des UNO Menschenrechtsrates vom 18. April 2012 erneut bekräftigt wurden. Deshalb wurde Kolumbien auch im jüngsten Bericht des UN Sonderberichterstatters über die Versammlungsfreiheit speziell erwähnt.
So gab es auch eine hohe Anzahl an willkürlichen Festnahmen (24 bis September), mehr als im ganzen Jahr 2011. Der Internationale Gewerkschaftsbund registrierte 2011 16 inhaftierte Gewerkschafter, während das UNO Menschenrechtsbüro die hohe Zahl von Drohungen und Festnahmen ohne korrekte Untersuchungen beklagte. Erleichtert wird die Festnahme und Verurteilung sozialer Aktivisten durch das Gesetz über die Bürgersicherheit von Juni 2011 (Gesetz Nr. 1453), welches z.B. die Störung offizieller Akte oder die Behinderung öffentlicher Strassen mit mehrjährigen Gefängnisstrafen belegt.[1]
Angriffe auf Personen, die sich zu Gunsten des Friedens mobilisieren
Vor allem Vertreter der am 21. April 2012 lancierten MarchaPatriótica wurden Opfer von Drohungen und Angriffen. So machte die Marcha am 12. Oktober die willkürliche Verhaftung von Dutzenden Personen während eines friedlichen Marsches in Bogotá zur Feier der Eröffnung der Friedensgespräche in Oslo bekannt. Am 9. Mai 2012 wurde ein Plan zur Ermordung der Ex-Senatorin und Sprecherin der Bewegung KolumbianerInnen für den Frieden denunziert. Hinter den Plänen standen anscheinend auch Ex-Militärs und es wurde ein Kopfgeld von 1 Mia. Pesos (500000 Franken) ausgesetzt. Seitens paramilitärischer Gruppen wurden zahlreiche Drohungen gegen Menschenrechtsorganisationen, die für den Frieden mobilisieren, registriert. So bedrohte die selbsternannte Gruppe AguilasNegras Bloque Capital am 7. Mai 2012 die Führungspersonen von 12 Organisationen und versprach, die MarchaPatriótica zu eliminieren. Diese Organisationen wurden zu militärischen Zielen erklärt, weil sie die Gemeinschaften anstacheln würden, vermeintliche Rechte einzufordern – wie Land und andere angebliche Vorteile dies als falsche Opfer und Vertriebene, wobei sie die enorme Grosszügigkeit unseres Präsidenten Santos missbrauchen. Auch hohe Regierungsfunktionäre brachten die MarchaPatriótica wiederholt in Verbindung mit den FARC.
Übergriffe auf Studenten, die gegen die Bildungsreform mobilisierten
Studenten und Lehrpersonen, die 2011 die Mobilisierungen gegen die umstrittene Reform des Bildungssystems anführten, wurden Opfer verschiedenster Aggressionen. So fiel v.a. die Bereitschaftspolizei durch übertriebene Gewaltanwendung gegen friedliche Studentenproteste auf. Am 12. Oktober 2011 kam bei Interventionen der Ordnungskräfte ein Student der Universität von Cali ums Leben. Die Studentenführer Jorge Gaitán, Carlos Lugo und Omar Marín sind seit dem 2. Oktober 2011 in Haft. Unzählige Studenten und Lehrpersonen wurden durch paramilitärische Gruppen und reaktionäre Kräfte bedroht.
Unterdrückung, Übergriffe und Verleumdung von Personen, die sich für den Umweltschutz einsetzen
Gemeinschaftsführer, indigene Völker, Afrokolumbianer und Studenten die sich zum Schutz der Umwelt mobilisieren sind Ziel von Übergriffen und Verleumdungen, wie die Beispiele des Widerstandes gegen die TagebauGoldmine im Páramo de Santurban und gegen das Stauwerk ElQuimbo im Huila zeigen. Im Februar 2011 kam es zu einem grossen Marsch verschiedenster sozialer Sektoren, Wirtschaftsverbänden und Studentenorganisationen in Santander gegen das Minenprojekt der kanadischen Greystar. Mehrere Teilnehmer des Marsches Verteidigen wir das Wasser wurden bei Übergriffen des ESMAD verletzt und eine grosse Gruppe wurde festgenommen. Der Ex-DAS-Direktor Felipe Muñoz bezichtigte die Universidad Industrial de Santander, die die Proteste gegen die Mine massgeblich prägte, durch die Guerilla infiltriert zu sein.
Das Stauwerk ElQuimbo, mit dem der Magdalena-Fluss gestaut würde, würde 7400 Hektaren fluten und zur Vertreibung von 456 Familien führen. Viel landwirtschaftlich genutztes Land würde durch das Projekt der kolumbianischen Firma Emgesa verloren gehen. Emgesa ist eine Tochterfirma des italienischen Energiekonzerns Enel und der spanischen Endesa. Deshalb begannen Fischer und Campesinos der Region Dauermobilisierung gegen das Projekt, wurden jedoch am 14. Februar 2012 gewaltsam durch den ESMAD vertrieben. Dabei kam es zu drei Schwerverletzten. Präsident Santos rechtfertigte nachträglich das brutale Vorgehen der Sicherheitskräfte, da es sich um eine Gruppe von Personen gehandelt habe, die die öffentliche Meinung manipulierte und ein für die Entwicklung wichtiges Werk verhindern wollten.
Menschenrechtsverteidiger David RaveloCrespo zu 18 Jahren Haft verurteilt
David Ravelo, Menschenrechtsverteidiger der NGO CREDHOS und Mitglied von MOVICE, wurde nach einem Verfahren, das nur so mit Unregelmässigkeiten gespickt war, zu 18 Jahren Haft verurteilt. So hat der zuständige Staatsanwalt der Nationalen Antiterrorismuseinheit die Untersuchungen abgeschlossen, ohne die Mehrzahl der Beweisanträge von David Ravelo zu akzeptieren, was seine Verteidigung massiv beeinträchtigte. Mitte Mai 2012 wurden die Schlussplädoyers gehalten, und trotzdem musste David Ravelo noch sechs Monate bis zur Urteilsverkündigung zuwarten. Insgesamt verbrachte er schon 26 Monate in Untersuchungshaft. Das Verfahren gegen David Ravelo beruht v.a. auf den Aussagen von zwei Paramilitärs, die sich dadurch in Justicia y Paz Strafreduktionen aushandelten. Einer der Paramilitärs ist Mario Jaimes Mejía alias El Panadero. Es ist v.a. den Dokumentationen von David Ravelo zuzuschreiben, dass Jaimes Mejía heute verurteilt ist. Durch die Ravelo belastenden Aussagen konnte alias ElPanadero seine Strafe von 40 auf maximal 8 Jahre reduzieren. Noch im April 2009 beschloss die Regionale Staatsanwaltschaft von Barrancabermeja, den Fall von David Ravelo nicht weiter zu verfolgen. Dann ordnete der Kolumbianische Generalstaatsanwalt an, den Fall an die Nationale Antiterrorismuseinheit Nr. 22 in Bogotá zu überweisen, wo das Verfahren weitergeführt wurde. Das Verfahren in der Einheit 22 wurde vom Anwalt William Pacheco geleitet. Pacheco wurde 1992 vom Polizeidienst entlassen, weil er in einen Fall von Verschwindenlassen involviert war. Gemäss kolumbianischen Gesetzen hätte er nie bei der Staatsanwaltschaft arbeiten dürfen.
Die Menschenrechtsarbeit von David Ravelo trug entscheidend dazu bei, verschiedene Militärangehörige vor Gericht zu bringen. Seit seiner Inhaftierung haben sich verschiedenste nationale und internationale Instanzen für ein faires Verfahren eingesetzt, so die UN-Sonderberichterstatterinnen für Menschenrechtsverteidiger und die Unabhängigkeit der Richter. Sie hielten fest, dass das Verfahren gegen Ravelo in einem Klima zunehmender strafrechtlicher Verfolgung von Menschenrechtsverteidigern stattfinde. Während Ravelo in Untersuchungshaft war, nahmen auch die Drohungen gegen seine Familienangehörigen zu.[2]
Die Rückkehr der Militärjustiz
Kolumbien steht kurz davor, eine Verfassungsreform anzunehmen, mit der es in Menschenrechtsfragen mindestens 20 Jahre zurückfällt. Diese Befürchtung wurde sowohl dem Präsidenten Santos wie auch dem Kongress durch nationale und internationale Organisationen überbracht, darunter die UNO. Die Ausdehnung der Militärstrafjustiz beabsichtigt offen die Bevorzugung von Militärangehörigen und Polizisten die in Menschenrechtsverletzungen und Verletzungen des humanitären Völkerrechts verwickelt sind. Mit einer nie dagewesen Einigkeit forderten elf UN-Sonderberichterstatter den kolumbianischen Kongress auf, diesen Reformvorschlag zurückzuziehen, da er, sollte er angenommen werden, die Rechtsprechung in Fällen schwerer Menschenrechtsverletzungen und des humanitären Völkerrechts, darin eingeschlossen schwere Verbrechen, die durch Militärangehörige oder Polizisten begangen wurden, beeinträchtigen würde.[3]
Mit der Reform wird eine Liste von Verbrechen erarbeitet, die nicht in die Zuständigkeit der Militärjustiz fallen werden. Diese Liste hat in den einzelnen Versionen des Projektes immer wieder geändert, und enthielt u.a. Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Genozid und gewaltsames Verschwindenlassen, liess aber andere schwere Verbrechen wie z.B. Kriegsverbrechen aussen vor. Was auch in den Augen der UN-Sonderberichterstatter Anlass zu grosser Sorge ist, ist die Tatsache, dass es die Institutionen der Militär- oder Polizeistrafjustiz sein werden, die als erste festzustellen haben, ob es sich bei einer Tat um Verbrechen aus der besagten Liste handelt. Dadurch würde die Unabhängigkeit in dieser Phase der Voruntersuchung beeinträchtigt und damit auch die Bewertung der Verbrechen beeinflusst. Mit der Reform würden, abgesehen von den ausdrücklich ausgeschlossenen alle anderen Menschenrechtsverletzungen, die heute in der normalen Strafjustiz behandelt werden, an die Militärstrafjustiz übergehen. Darunter würden z.B. die falsospositivos fallen – mehr als 2000 aussergerichtliche Hinrichtungen begangen durch Armeeangehörige in den Jahren 2002 bis 2009. Die nun geplante Ausdehnung der Militärstrafjustiz würde zahlreichen Empfehlungen der UNO Menschenrechtsmechanismen entgegenstehen, die Empfehlungen formuliert haben, damit die durch Angehörige der Sicherheitskräfte begangenen Verbrechen untersucht, verurteilt und sanktioniert werden und um ihre Nicht-Wiederholung zu garantieren.
OIDHACO und auch die Schweizer Kolumbienkoordination haben deshalb die Europäische Union und die Schweiz aufgerufen, gegenüber den Kolumbianischen Behörden ihre Sorge auszudrücken und sie zu bitten, diese umstrittenen Normen zurückzuziehen, respektive keine Reformen zu verabschieden, die die Straflosigkeit in Fällen von Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts fördern oder die Unabhängigkeit der Justiz beeinträchtigen könnten.
Rechtsrahmen für den Frieden fördert die Straflosigkeit ebenfalls
Am 19. Juni 2012 wurde die Verfassungsnorm Rechtsrahmen für den Frieden (Marco legal para la paz) verabschiedet. Sie beinhaltet Normen der Übergangsjustiz wie die Möglichkeit, Amnestien für Menschenrechtsverletzungen zu erlassen, die durch sämtliche Konfliktakteure (Guerilla, Paramilitärs und staatliche Sicherheits- und Streitkräfte) begangen wurden, auch bezogen auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die Verfassungsnorm sieht auch Alternativen zur strafrechtlichen Untersuchung vor, damit es möglich wird, die Untersuchungen in gewissen Fällen zu priorisieren oder andererseits auf die strafrechtliche Verfolgung in anderen Fällen zu verzichten.Dieser mögliche Verzicht auf eine strafrechtliche Untersuchung steht im Widerspruch zum internationalen Recht.
Das Gesetz sieht vor, dass der Kongress Selektionskriterien definiert, um die Anstrengungen auf die strafrechtliche Untersuchung der höchsten Verantwortlichen von systematischen Verbrechen wie Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Genozid oder Kriegsverbrechen zu konzentrieren. Dieser Verschlag erlaubt es also, die Prozessführung auf die höchsten Verantwortungsträger zu beschränken und auf die Untersuchung und Bestrafung der restlichen Mitglieder einer illegalen bewaffneten Gruppierung oder von Militärangehörigen zu verzichten, auch wenn sie für diese Verbrechen verantwortlich sein können. Das könnte dazu führen, dass selbst schwere Verbrechen wie Verbrechen gegen die Menschlichkeit, nicht untersucht und geahndet werden könnten. Ebenso könnte selbst auf die strafrechtliche Verfolgung der obersten Verantwortungsträger verzichtet werden, wenn festgestellt würde, dass die zugrundeliegenden Kriegsverbrechen nicht systematisch begangen wurden.
In Bezug auf die nicht priorisierten Fälle kann der Staat darauf verzichten, sie strafrechtlich zu verfolgen. Schon die heutige Gesetzgebung sieht vor, dass auf die Verfolgung von weniger schweren Verbrechen verzichtet werden kann. Explizit verboten ist heute aber, Amnestien oder Begnadigungen zu sprechen für Personen, die besonders verwerfliche Handlungen mit grosser Grausamkeit wie Terrorismus, Entführungen, Genozid oder Mord ausserhalb von Gefechten begangen haben. Mit der angestrebten Reform soll also auch bei solch schwerwiegenden Verbrechen auf die strafrechtliche Verfolgung verzichtet werden können. Dies läuft der staatlichen Pflichtzuwider, innerhalb einer vernünftigen Frist Verbrechen zu untersuchen.
Die Reform spricht dem Kongress zudem die Befugnis zu, die Fälle, Bedingungen und Voraussetzungen zu definieren, in denen der Strafvollzug ausgesetzt werden kann. Diese Bestimmung würde es ermöglichen, den Strafvollzug auszusetzen für Strafen, die Gerichte gegen Guerilleros, Paramilitärs oder Militärangehörige wegen schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesprochen haben, oder ihnen für diese Verbrechen eine Begnadigung zu gewähren, sogar bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit und bei Kriegsverbrechen. Diese Möglichkeit bestünde auch im Falle der obersten Verantwortlichen, da in der Logik dieser Reform ja sowieso nur sie bestraft würden. Diese Mechanismen der Übergangsjustiz würden auch für Angehörige der staatlichen Sicherheitskräfte gelten. Mit dieser Reform würde die Straflosigkeit also verfassungsmässig verankert. Was auch Anlass zu Sorge bereitet ist, dass diese Mechanismen der Übergangsjustiz ohne zeitliche Begrenzung für ihre Anwendung verabschiedet wurden.
Der Vertreter der UNO Hochkommissarin für Menschenrechte meinte dazu, dass es längerfristig nicht funktionieren würde, die Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen in einem Konflikt durch die Manipulation von Gesetzen und Vorgehensweisen zu vertuschen. Er hielt fest, dass schwere Menschenrechtsverletzungen weder amnestiert noch vergessen werden können. Sich ihnen zu stellen könne jedoch dazu beitragen, Kolumbien zu verändern. Es gebe keinen Widerspruch zwischen Frieden und Gerechtigkeit. Nur der Kampf gegen die Straflosigkeit könne einen dauerhaften Frieden und die Nicht-Wiederholung der Verbrechen garantieren.[4]
ask Arbeitsgruppe Schweiz-Kolumbien
Kommunikation und Administration
Gisela Grimm
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[1] OIDHACO, Manifestaciones pacíficas en Colombia: vulneración de los derechos humanos y graves preocupaciones. Brüssel, November 2012.
[2]ABColombia, FIDH, PBI, kolko, OIDHACO und andere: Declaración conjunta. Organizaciones Internacionales expresan serias preocupaciones por las irregularidades en el proceso judicial que llevo a la condena de David Ravelo Crespo, defensor de derechos humanos colombiano. 10. Dezember 2012.
[3]OIDHACO, Ampliación del fuero militar. Informe corto de Noviembre 2012. Brüssel, November 2012.
[4]OIDHACO, Marco legal para la Paz. Informe corto de noviembre 2012. Brüssel, November 2012.