Ein Dossier mit Fallbeispielen aus verschiedenen Ländern sowie Handlungsempfehlungen für politische Verantwortliche, um die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern zu unterstützen und Ihnen Schutz zu gewähren.
Gemeinsam mit dem Internationalen Advocacynetzwerk hat kolko e.V. ein Dossier zum Thema „Menschenrechtsvereltzungen: Straflosigkeit und die Situation von Menschenrechtsverteidigern als Kernprobleme“ veröffentlicht. Die Empfehlungen nehmen dabei auch die EU Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger_innen in den Blick.
Hier die Empfehlungen aus dem Dossier:
Unsere Empfehlungen
Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben sich über die Leitlinien zum Schutz von MRV eine Selbstverpflichtung auferlegt, die MRV mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterstützen und zu schützen. Die internationalen Advocacynetzwerke empfehlen daher, dass deutsche Abgeordnete sich auf folgende Weise für MRV engagieren:
1. ParlamentarierInnenreisen: Bei Reisen in die Länder, in denen die Menschenrechtssituation problematisch ist, wird bereits bei der Planung die Expertise von in Deutschland ansässigen NGOs, die zu dem Thema MRV arbeiten, aktiv einbezogen; ParlamentarierInnen mit anderen Themenschwerpunkten, die ebenfalls in problematische Regionen reisen, tauschen sich mit Mitgliedern des Menschenrechtsausschusses aus; ökonomische Interessen sollten vor dem Hintergrund der Menschenrechtslage hinterfragt werden. Bei Reisen in die Regionen werden vorab Informationen eingeholt, ob GesprächspartnerInnen für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind.
2. Dialog vor Ort: Vor Ort nimmt der Dialog zwischen deutschen Abgeordneten und MRV einen wichtigen Raum ein. Die Zusammenkünfte werden in öffentlichen Statements bekannt gemacht, wenn die MRV dem zustimmen. Die ParlamentarierInnen lassen sich von der deutschen Botschaft über deren Engagement für MRV informieren und tauschen sich mit ihnen über die aktuellen Aktivitäten der Botschaft zu MRV aus. Diese bestehen im regelmäßigen Austausch mit und Besuchen von MRV durch die Botschaften, auch in abgelegenen Regionen, der Prozessbegleitung im Fall von MRV, die vor Gericht gebracht werden sowie der sorgfältigen Umsetzung der EU-Leitlinien zu MRV insgesamt.
3. Schutz von MRV durch ParlamentarierInnen: Das Programm „Parlamentarier schützen Parlamentarier“ wird verstärkt von Abgeordneten zum Schutz von MRV genutzt. Durch die Patenschaften für gefährdete MRV gewährleisten Abgeordnete Kontinuität und Follow-up zu ihren Unterstützungshandlungen, über die sie dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe berichten.
4. Visa für MRV: Die Erteilung von Visa für gefährdete MRV wird erleichtert und beschleunigt. Die Abgabe von nationalen Visakompetenzen an die sogenannten „Schengenhäuser“ (vgl. bspw. Regelung für Länder Zentralafrikas) muss hinterfragt bzw. ein Beschwerdemechanismus bei der Botschaft des Einreiselandes ermöglicht werden. Die Ausstellung von Jahresvisa für gefährdete MRV hat sich als sinnvolles Instrument erwiesen und muss verstärkt unterstützt werden.
5. Rechtlicher Schutz: Die Abgeordneten ermutigen ihre KollegInnen und Regierungs-vertrerInnen von Staaten mit defizitärer Menschenrechtssituation, dass diese den Schutz von MRV verbessern, u.a. durch Einführung von Gesetzen, die einen verbesserten Rechts- und faktischen Schutz von MRV vorsehen, rechtsstaatliche Verfahren transparenter machen und der weit verbreiteten Straflosigkeit für die TäterInnen entgegenwirken.
6. Aufarbeitung der Vergangenheit: Bei Besuchen in Ländern nach bewaffneten Konflikten setzen sich ParlamentarierInnen für eine Aufarbeitung der Vergangenheit, der schweren Menschenrechtsverletzungen und Verletzungen des humanitären Völkerrechts ein. Zur Bekämpfung der Straflosigkeit regen die ParlamentarierInnen gegenüber dem AA, dem BMZ und dem BMJ eine verstärkte bilaterale Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Fortbildung der Judikative in den genannten Regionen an.
7. Querschnittsthemen im bilateralen Dialog: Die Abgeordneten setzen sich gegenüber der Bundesregierung für Menschenrechte und Rechtstaatlichkeit als Querschnittsthemen in den bilateralen Beziehungen der Bundesrepublik auf allen Ebenen ein. Das Ziel sollte dabei insbesondere der verbesserte Schutz von MRV sein. Die Behandlung des Themas Menschenrechte in Regierungsgesprächen sollte gegenüber den deutschen und lokalen Menschenrechtsorganisationen transparent gemacht werden. Sie werden systematisch einbezogen und können Empfehlungen bzgl. Menschenrechtsthemen und der Behandlung konkreter Fälle von Menschenrechtsverletzungen abgeben.
Dossier zum Download:
Dossier Menschenrechtsverletzungen_FINAL(1)
EU Leitlininien zum Schutz von Menschrenrechtsverteidiger_innen zum download: