Bei allen illegal bewaffneten Gruppen, auch den paramilitärischen Nachfolgegruppen, ist die Rekrutierung von Kindern und Jugendlichen für den Kriegsdienst gängige Praxis. Die Rekrutierung von unter 18-Jährigen unterliegt seit November 2009 der Strafbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofes. Das kolumbianische Verfassungsgericht stellte im Oktober 2008 fest, dass eine systematische und regelmäßige Rekrutierung von Kindern und Jugendlichen immer noch in großer Zahl stattfindet.
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Bei allen illegal bewaffneten Gruppen, auch den paramilitärischen Nachfolgegruppen, ist die Rekrutierung von Kindern und Jugendlichen für den Kriegsdienst gängige Praxis. Die Rekrutierung von unter 18-Jährigen unterliegt seit November 2009 der Strafbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofes. Das kolumbianische Verfassungsgericht stellte im Oktober 2008 fest, dass eine systematische und regelmäßige Rekrutierung von Kindern und Jugendlichen immer noch […]