Dossier mit Beispielen aus Afrika, Asien und Lateinamerika. Internationale Advocacynetzwerke.
Überblick
Vor nahezu zehn Jahren, im März 2006, verabschiedete der Deutsche Bundestag einstimmig den interfraktionellen Antrag zur Bedeutung von Wahrheits- und Versöhnungskommissionen für eine friedliche Zukunft (Drucksache 16/932). Der Antrag beschreibt die schwierigen Bemühungen zur Vergangenheits- und Versöhnungsarbeit in Lateinamerika, Afrika und Asien, von denen eine erhebliche Anzahl u.a. mit Mitteln der deutschen Entwicklungszusammenarbeit unterstützt wurde. Unsere Organisationen und Advocacynetzwerke begrüßen das Engagement der Mitglieder des Deutschen Bundestages, sich langfristig für Aufarbeitungsprozesse zur Konsolidierung von Frieden einzusetzen und nehmen das 10-jährige Bestehen dieses Antrags zum Anlass, neue Entwicklungen und Herausforderungen in diesem Bereich zu thematisieren.
Nach Gewaltkonflikten wie bewaffneten Konflikten, aber auch z.B. Diktaturen, stehen Staaten und Gesellschaften vor der schwierigen Aufgabe, wie mit dem begangenen Unrecht umzugehen ist: Wie können die gesellschaftlichen Gräben, der beschädigte soziale Zusammenhalt und die tiefen Gewaltprägungen überwunden werden, so dass eine langfristig friedensfähige Gesellschaft auf einem gerechten Fundament entstehen kann? National und international gesteuerte Aufarbeitungsprozesse durch Wahrheitskommissionen und Strafverfolgung der vergangenen Jahre konnten, wie wir in den Länderbeispielen aufzeigen, nur bedingt und in unterschiedlichem Maße zu Gerechtigkeit, Wahrheit und Versöhnung beitragen.
Aus der deutschen Nachkriegszeit wissen wir, dass Aufarbeitungsprozesse von langfristiger Natur sind und jede Gesellschaft dabei ihren eigenen Weg finden muss. Die notwendigen gesellschaftlichen Prozesse erfordern ein stetiges Ausbalancieren von unterschiedlichen Interessen. Wie lässt sich den Forderungen der Opfer nach Gerechtigkeit entsprechen und wie können andererseits Täter wieder in die Gesellschaft integriert werden? Die Ausgestaltung von Aufarbeitungsprozessen liegt in der Verantwortung der betroffenen Gesellschaften selbst, doch lässt sich aus den Erfahrungen anderer Länder lernen. Eine wichtige Errungenschaft hierbei ist, dass heute die strafrechtliche Verfolgung schwerer Menschenrechtsverbrechen als Norm der Staatengemeinschaft festgeschrieben und über sie einzufordern ist. Amnestien und Amnesien finden heute als extrem täterbezogene Maßnahmen Ächtung und Opfer von Gewaltanwendungen werden in ihrem Anliegen durch das Recht auf Wahrheit und Reparationen gestärkt.
Die Mitglieder des Bündnisses Internationale Advocacynetzwerke und ihre lokalen und regionalen Partnerorganisationen arbeiten seit Jahrzehnten intensiv an den Herausforderungen von Vergangenheitsarbeit nach Gewaltkonflikten und Diktaturen in Asien, Afrika und Lateinamerika. Neben den zentralen Anliegen der Wahrheitsfindung, Anerkennung und Ahndung von Unrecht sowie der Wiedergutmachung und Garantien der Nichtwiederholung gilt es auch, zu tieferliegenden Ursachen der Gewaltkonflikte, wie sozialer, kultureller oder politischer Marginalisierung von Bevölkerungsgruppen oder ungleicher Ressourcenverteilung, zu arbeiten. Dafür muss Vergangenheitsarbeit mit der Aufarbeitung des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Unrechts (die oft Konfliktursache waren) als Grundstein für nachhaltige Entwicklung in den betroffenen Ländern verknüpft werden. Dies benötigt meist internationale Unterstützung.
Aktivitäten deutscher Abgeordneter können hier einen wichtigen Beitrag leisten und nachhaltig zu Frieden und Stabilität beitragen.
In den nachfolgenden Kurzbeschreibungen von Aufarbeitungsprozessen aus allen Kontinenten stellen wir die derzeitigen und aktuellen Herausforderungen dar und geben praxisorientierte Empfehlungen.
Die mutigen Initiativen und das Engagement von zivilgesellschaftlichen Kräften vor Ort benötigen Unterstützung, um politische Widerstände zu überwinden.
Länderübergreifende Empfehlungen
1. Wir empfehlen, dass die Unterstützung von Gesellschaften, die nach schweren Gewaltkonflikten, bewaffneten Konflikten oder Diktaturen Mechanismen und Prozesse zur Aufarbeitung gestalten, eine hohe Priorität erhält. Dabei sollte die internationale Hilfe ein großes Maß an Flexibilität anbieten, um Prozesse nach den jeweils unterschiedlichen lokalen Bedingungen umzusetzen. Auch der kulturell und politisch unterschiedlichen Situationen ist Rechnung zu tragen. Von der internationalen Unterstützung sollte kein Druck zu einer vorschnellen „Versöhnung“ ausgehen.
2. Wir empfehlen, durch die Bearbeitung der Vergangenheit Wege zu fördern, Straflosigkeit für schwere Verbrechen gegen die Menschlichkeit und andere Menschenrechtsverletzungen zu beenden. Wahrheits- und Versöhnungskommissionen müssen dabei unbedingt internationalen Menschenrechtsstandards genügen. Um eine gesellschaftliche Wirkung der Aufarbeitung zu erzielen müssen auch Elemente, die über eine juristische Aufarbeitung hinaus einen Dialog- und Erinnerungsprozess auf der gesellschaftlichen Ebene gestalten, eine gleichberechtigt starke Berücksichtigung finden. Verschiedene Transitional Justice Mechanismen (z.B. juristische Aufarbeitung, gesellschaftliche Aufarbeitung, Erinnerungskultur, Reform des Sicherheitssektors, Justizreform etc.) sollen sowohl ineinandergreifen als auch ihre gegenseitige Wirkung verstärken und sich nicht gegenseitig behindern. Bei allen Maßnahmen muss die Beseitigung der Konfliktursachen, oft ungerechte Strukturen wie z.B. die Behinderungen des Zugangs zu essentiellen Rechten, eine wesentliche Beachtung finden.
3. Wir empfehlen, in der Umsetzung von Maßnahmen zur Aufarbeitung der Vergangenheit ein breites Spektrum der Zivilgesellschaft sowie alle AkteurInnen einzubeziehen. Dabei solltefür die Zivilgesellschaft eine zentrale Rolle im Design und in der Umsetzung solcher Prozesse vorgesehen sein. Insbesondere das Einbeziehen von Frauen in Friedensprozesse sollte weiter vorangetrieben werden. Alle Konfliktparteien, auch informelle und nicht-staatliche, bewaffnete Gruppen sollten zur Teilnahme an diesen Prozessen ermutigt werden und der Zugang zu diesen Prozessen sollte offen gestaltet sein. Beteiligung der Bevölkerung, Information und ein offener gesellschaftlicher Diskurs zu den Themen der Vergangenheitsbearbeitung sind wesentliche Elemente, die trotz ihrer Komplexität eingeplant werden sollten.
Länderbeispiele:
Afrika. 4
Ruanda: Herausforderungen an die Vergangenheitsarbeit von Gewaltkonflikten am Beispiel von Ruandas jüngster Geschichte. 4
Asien. 5
Bangladesch: Auswirkungen der Aufarbeitung der Kriegsverbrechen von 1971. 5
Indonesien: Aufarbeitung des Massenmordes von 1965. 6
Indonesien/Westpapua: Massenmorde an indigenen Papua – ein Völkermord? Fehlende Aufarbeitung verhindert Lösung des Papuakonflikts. 8
Nepal: Mangelnde Aufarbeitung der Vergangenheit hemmt Stabilisierung und Entwicklung. 9
Philippinen: Nachhaltiger Frieden in Mindanao erfordert Aufarbeitung der Vergangenheit. 11
Timor-Leste: Unvollendete Aufarbeitungsprozesse. 12
Lateinamerika. 14
Mexiko: Die Wahrheitskommission COMVERDAD in Guerrero, Aufarbeitung des Schmutzigen Krieges von 1969-1979 – Nachweis über systematische extralegale Hinrichtungen und Verschwindenlassen durch den mexikanischen Staat 14
Kolumbien: Lange Geschichte von bewaffneten Auseinandersetzungen. 15
Peru: Terror, Zwangssterilisation, Landvertreibung – Konsequenzen für bundesdeutsche EZ und parlamentarische Arbeit 17
Vollständiges Dossier mit Länderbeispielen zum Download: Vergangenheitsbewältigung final