Hintergrundinformationen zum Offenen Brief an die Europäische Union vom 2. August 2007 Die Europäische Union muss sich für die Wahrheit und den Frieden in Kolumbien einsetzen

OIDHACO Angesichts der Überprüfung der Position der Europäischen Union gegenüber Kolumbien erweitern wir die im offenen Brief an die EU und ihre Mitgliedsstaaten dargelegten Punkte, denn die anfänglichen Sorgen bezüglich des sogenannten Demobilisierungsprozesses der paramilitärischen Gruppen haben sich bestätigt. Die Nicht-Wiederholung der Verbrechen muss gewährleistet sein. Die Mission der Organisation Amerikanischer Staaten zur Unterstützung des […]

OIDHACO

Angesichts der Überprüfung der Position der Europäischen Union gegenüber Kolumbien erweitern wir die im offenen Brief an die EU und ihre Mitgliedsstaaten dargelegten Punkte, denn die anfänglichen Sorgen bezüglich des sogenannten Demobilisierungsprozesses der paramilitärischen Gruppen haben sich bestätigt.

Die Nicht-Wiederholung der Verbrechen muss gewährleistet sein. Die Mission der Organisation Amerikanischer Staaten zur Unterstützung des Friedensprozesses in Kolumbien (MAPP-OEA) hat zu den Aktivitäten der paramilitärischen Gruppen festgestellt und bestätigt, dass „einige dieser Gruppen von Kommandanten der Selbstverteidigungsgruppen geleitet werden, die dem Aufruf der Regierung zur Teilnahme am Demobilisierungsprozess nicht Folge geleistet haben, während andere das Bündnis zwischen ehemaligen Paramilitärs und Drogenhändlern widerspiegeln. Zur gleichen Zeit wird sichtbar, dass auf der mittleren Ebene leitende Funktionäre der Selbstverteidigungsgruppen neue illegale bewaffnete Strukturen anführen. Die Operationen dieser Gruppen fügen der Zivilbevölkerung schweren Schaden zu“[1]. Die International Crisis Group (ICG) zitiert Zahlen der MAPP-OEA und der kolumbianischen Polizei und schätzt die Mitgliedszahlen dieser Gruppen auf rund 3.000[2]. Nach Einschätzung der ICG sind sie auf das ganze Land verteilt und „in einigen Regionen ist die Zusammenarbeit der Sicherheitskräfte mangelhaft und ihr Einsatz im Kampf gegen die neuen Gruppen schwach. Die Strafverfolgungsorgane, insbesondere die Generalstaatsanwaltschaft, können viele Fälle aus Mangel an finanziellen Mitteln nicht untersuchen oder wegen mangelnder Unterstützung der Sicherheitskräfte, aber auch, weil sie eingeschüchtert werden“[3].

Nach einem Bericht der kolumbianischen Juristenkommission wurden zwischen dem 1. Dezember 2002 und dem 31. Juli 2006 mindestens 3.007 Personen ermordet oder verschwanden durch Paramilitärs außerhalb von Kampfhandlungen[4]. Diese Verbrechen wurden nicht bestraft und die Regierung hat nie auf diese Verletzung des Waffenstillstandes reagiert, die aber eine Voraussetzung für den Prozess mit den Paramilitärs ist.

Wie die MAPP-OEA feststellt[5], sind die von Paramilitärs verlassenen Gebiete von Strukturen des Drogenhandels besetzt worden. Trotzdem ist es nicht eindeutig, ob es sich wirklich um von den Paramilitärs unterschiedliche Organisationen handelt. Informationen zufolge haben Chefs der Drogenhändler sich in paramilitärische Strukturen eingekauft, um als solche von den Vergünstigungen des Gesetzes für Gerechtigkeit und Frieden (LJyP) zu profitieren.

Auch die anhaltenden Bedrohungen und Verbrechen gegen Menschenrechtsverteidiger durch selbsternannte „neue Gruppen“ weisen auf das Weiterbestehen von paramilitärischen Gruppen hin. Beispiele sind die Morde an Mitgliedern der Friedensgemeinde San José de Apartadó in diesem Jahr oder die Drohungen gegenüber der Corporación Jurídica Yira Castro und der Nationalen Koordination von Vertriebenen im August 2007 seitens einer Gruppe, die sich „Aguilas Negras“ nennt[6].

Das wirkliche Ausmaß des Paramilitarismus muss aufgeklärt werden. Die Wahrheit über seine Entstehung muss aufgedeckt und öffentlich gemacht werden. Die Stärkung und Ausdehnung dieser Gruppen wäre ohne Beteiligung der kolumbianischen Streitkräfte und ohne Unterstützung von politischen und wirtschaftlichen Kräften nicht möglich gewesen. Die Gerichtsprozesse, die heute endlich in Kolumbien durchgeführt werden, schließen Militärangehörige, Polizisten, Politiker, Industrielle, Viehzüchter u.a. mit ein. Erhellend ist das Urteil des Interamerikanischen Gerichtshofes für Menschenrechte (CIDH) über das „Massaker von La Rochela[7]. Nach diesem Urteil hat „der kolumbianische Staat juristische Unterstützung zur Schaffung und Verbreitung von bewaffneten Gruppen durch das Dekret 3398 von 1965 gegeben. Dieses erlaubt Zivilpersonen mit Waffen zum privaten Gebrauch von Militärangehörigen auszurüsten, damit sie als bewaffnete Selbstverteidigungsgruppen aktiv werden (…). Die Vorschriften des Heeres und ihre Dienstanweisungen für Kampfhandlungen enthielten Normen, die die Entwicklung dieser Gruppen und ihre Verquickung mit den Streitkräften begünstigten durch (…) gemeinsame Patrouillen und Ausstattung mit militärischem Gerät.“[8]

In den USA sind Strafprozesse gegen die Multinationalen Unternehmen Drummond und Chiquita Brands wegen ihrer Finanzierung des Paramilitarismus anhängig. Untersucht wird auch ihre Verantwortung für Morde an kolumbianischen Gewerkschaftern.

Die Untersuchungen von Menschenrechtsverletzungen, die von Staatsbediensteten in Kooperation mit paramilitärischen Gruppen begangen wurden, werden nicht im Rahmen des LJyP durchgeführt: Sie sind einer anderen Abteilung innerhalb der Staatsanwaltschaft zugeordnet. Das bedeutet, dass die Verantwortung des Staates im Rahmen des LJyP nicht behandelt wird. Für die Auflösung des Paramilitarismus in Kolumbien ist aber die Untersuchung und Bestrafung von Staatsbediensteten und Institutionen eine fundamentale Voraussetzung.

Das Recht auf Wahrheit muss gewährleistet werden. Historisch betrachtet hat die kolumbianische Justiz nicht in angemessener und notwendiger Weise zur Wahrheitsfindung beigetragen. Obwohl der Verfassungsgerichtshof bei der Analyse des LJyP festgelegt hat, dass alle, die sich darauf berufen, die ganze Wahrheit offenlegen müssen, haben die Kommandanten der Paramilitärs „ihr Gedächtnis verloren“, Fragen mit Ausflüchten beantwortet und ihre Bekenntnisse sehr eingeschränkt. Auf diese Weise verhöhnen sie die Opfer, die Informationen über begangene Taten und den Verbleib ihrer Angehörigen erwarten. Auf der anderen Seite hat von den mehr als 28.000 Personen, die nach dem Dekret 128 demobilisiert wurden, nicht einer zur Wahrheitsfindung durch Informationen über die Organisation und die begangenen Verbrechen beigetragen.

In Kolumbien ist die Wahrheitsfindung durch juristische Prozesse aufgrund der strukturellen und historischen Straflosigkeit gefährdet. Diese hat es ermöglicht, Tausende von Untersuchungen anzuhäufen oder zu archivieren. Während der vergangenen Dekaden wurden zahlreiche Mechanismen für die Aufrechterhaltung der Straflosigkeit eingesetzt. Es ist bezeichnend, dass die Mehrheit der Paramilitärs zum Zeitpunkt ihrer Demobilisierung keine Verfahren angängig hatten. Zu dieser völligen Straflosigkeit kommt hinzu, dass der Justizapparat unzulänglich, überladen und unter Druck ist sowie der Bedrohung durch Paramilitärs ausgesetzt.

Die Regierung versucht die Opfergemeinden zu einer Versöhnung zu bewegen, ohne Garantien für die Auflösung paramilitärischer Strukturen noch das Ende ihrer Vorherrschaft auf dem Land geben zu können. Ein Beispiel dafür ist, dass der Präsidentschaftsrat für die Wiedereingliederung der Paramilitärs gemeinsam mit einer Stiftung ein Projekt zum Anbau von Paprikaschoten für den Export in Zonen voranbringen will, die historisch unter paramilitärischer Kontrolle stehen. Nach vorliegenden Informationen „handelt es sich um drei Anpflanzungen in Sucre, im Süden Bolivars und César, bei denen tausend Arbeitsplätze entstehen: 500 davon für Demobilisierte der illegalen bewaffneten Gruppen und weitere 500 für Vertriebene und Opfer von Gewalt“[9].
Die Nationale Kommission für Versöhnung und Wiedergutmachung (CNRR) soll einen Bericht über das Thema Wahrheit vorlegen. Ein allgemeiner Bericht kann jedoch den Tausenden von Opfern und ihren Familien nicht gerecht werden. Sie erwarten, dass jeder einzelne Fall zur Sprache kommt. Um die ganze Wahrheit zu erfassen, ist es von großer Bedeutung, dabei auch die Rolle des Staates offenzulegen.

Das Recht auf Gerechtigkeit muss garantiert werden. Mehr als 28.000 Paramilitärs sind bei ihrer Demobilisierung in den Genuss des Gesetzes 782/02 und des Dekretes 128/02 gekommen. D.h. es gab keine Prozesse gegen sie und sie wurden nicht dem Verfahren nach LJyP unterworfen. Das bedeutet eine de facto Amnestie für diese Personen ohne dass es eine ernsthafte gerichtliche Untersuchung gegeben hätte. Wenn man die ungeheure Zahl der begangenen Massaker, Ermordungen, gewaltsames Verschwindenlassen und Vertreibungen in den letzten Jahren in Betracht zieht, scheint es nicht realistisch anzunehmen, dass nur 2.695 Personen von 30.000 an diesen schwerwiegenden Verbrechen beteiligt waren.

Den Aussagen des ehemaligen Generalstaatsanwalts Alfonso Gómez Méndez zufolge ist es gewiss, dass „es keine vertrauenswürdigen Daten über die genaue Anzahl sowie das Vorgehen bei dieser Demobilisierung gibt“[10]. Außerdem wurde während der Friedensverhandlungen „erlaubt, dass viele Drogenhändler sich als politische Gegner ausgaben.“[11]. Die kolumbianischen NRO haben darauf hingewiesen, dass die Zahlen nicht stimmig sind. „Nach Angaben der kolumbianische Regierung sind seit dem Jahr 2002 bis August 2006 etwa 36.000 Paramilitärs demobilisiert worden. Andererseits hat das Verteidigungsministerium angegeben, dass die paramilitärischen Gruppen 2002 12.175 Mitglieder zählten und die Streitkräfte zwischen August 2001 und Dezember 2006 12.842 Paramilitärs gefangen genommen hätten (…) und 1.513 gefallen wären. Wie kann erklärt werden, dass im Zeitraum von einem Jahr die Mitgliederzahl der paramilitärischen Gruppen von 12.000 auf mehr als 30.000 angewachsen ist?“[12]

Der Verfassungsgerichtshof hat das LJyP den Verpflichtungen des kolumbianischen Staates angepaßt, woraufhin aber die Regierung durch das Dekret 3391 vom 29. September 2006, laut von amnesty international[13] erneut einige Punkte einführte, die durch das Urteil des Gerichts korrigiert worden waren (z.B. schwächt sie die Verpflichtung ab, die vollständige Wahrheit zu sagen und erlaubt, dass die Strafe um bis zu 18 Monate verringert werden kann. Dies schließt die Zeit mit ein, die die Paramilitärs in der „Verhandlungszone“ verbracht haben). Die Staatsanwaltschaft verfügt für die Aufklärungsarbeit angesichts der hohen Zahl der Verbrechen und der angestauten Straflosigkeit über viel zu wenig Personal. Außerdem kann der Generalstaatsanwalt das Ermessensprinzip anwenden und die Untersuchungen abbrechen, wenn er den Prozess für inopportun hält.

Die Opferorganisationen werden verfolgt und bedroht. Ihre Büros werden überfallen und ausgeraubt. Die Diebe nehmen dabei nur die Festplatten der Computer mit und Unterlagen mit Informationen[14]. Exemplarisch ist die Ermordung von Frau Yolanda Izquierdo, Leiterin einer Basisorganisation für Wohnraum (Montería, 31.01.2007) und von Freddy Abel Espitia, Präsident des Komitees der Vertriebenen von Cotorra (Córdoba, 28.01.2007). Beide wurden wahrscheinlich durch Paramilitärs ermordet. Frau Izquierdo war bedroht worden und hatte Schutzmaßnahmen der Staatsanwaltschaft erbeten, die ihr aber nicht gewährt wurden. Sie leitete eine Gruppe von Familien, die die Rückgabe ihres von Paramilitärs geraubten Landes forderten.

Das Recht auf Entschädigung muss gewährleistet sein sowohl gegenüber den einzelnen Opfern als auch gegenüber den Opfergemeinden. Die CNNR hat im Mai 2007 ihre Empfehlung von Kriterien für die Entschädigung und wiederherstellende Verhältnismäßigkeit[15] präsentiert. Sie wendet sich an die Richter, die mit der Umsetzung des LJyP beauftragt sind. Das Gesetz sieht die Einrichtung eines Entschädigungsfonds für Opfer vor, der sowohl aus den illegal erworbenen Gütern der Beschuldigten wie auch – um eine Entschädigung zu garantieren – aus den rechtmäßig erworbenen Gütern zusammengesetzt ist, auch wenn diese sich in Händen von Strohmännern befinden[16]. Es ist dringend, dass die Regierung ernsthafte Mittel einsetzt, um nach den rechtmäßigen und unrechtmäßigen Besitztümern der Paramilitärs zu forschen. Anderenfalls muss man befürchten, dass die Möglichkeit der Entschädigung vereitelt wird. Anstelle der ernsthaften Suche beginnt man aber damit, den Opfern eine administrative Wiedergutmachung vorzuschlagen, die aus öffentlichen Mitteln kommen soll, und man bemüht sich um Finanzierung durch die internationale Entwicklungszusammenarbeit. Auf diesem Weg wird eine landwirtschaftliche Gegenreform mittels Vertreibung festgeschrieben und es besteht die Gefahr, dass diese durch die internationale Entwicklungszusammenarbeit legitimiert wird.

Die Gesetzesvorhaben ley de tierra y ley para el saneamiento de titulación de propiedades inmuebles[17] verhindern die Rechte der Vertriebenen auf Wiedererlangung ihrer Ländereien trotz der bereits vorgenommenen Modifizierungen dieser Gesetze[18]. Es ist notwendig, dass diese Gesetzesvorhaben nicht weiter verfolgt werden und dass die Ansprüche der vertriebenen Gemeinden und der von Vertreibung bedrohten Gemeinden ernsthaft berücksichtigt werden.

Wenn diese Aspekte nicht korrigiert werden, geht die Möglichkeit zur Wiederherstellung von Gerechtigkeit und einer normativen Demokratie als Voraussetzung für einen wirklichen und dauerhaften Frieden verloren.

Brüssel, 2. August 2007

 

…………..

1. Neunter Dreimonatsbericht des Generalsekretärs für den ständigen Rat über die Mission zur Unterstützung des Friedensprozesses in Kolumbien (MAPP/OEA), Doc. OEA/Ser.G, CP/doc. 4237/07, 03.07. 2007, infra 4.

2. International Crisis Group, „Die neuen bewaffneten Gruppen in Kolumbien“, Bericht über Lateinamerika N°20, 10. Mai 2007, in http://www.crisisgroup.org/home/index.cfm?id=4824&l=4.

3. Ibd.

4. die Gesamtliste kann gefunden werden unter: http://www.coljuristas.org/documentos/documentos_pag/pop.htm.

5. Neunter Dreimonatsbericht (MAPP/OEA), Doc. OEA/Ser.G, CP/doc. 4237/07, 03.07. 2007, infra 32 ff.

6. Andere Beispiele sind Bedrohungen gegenüber Menschenrechtsverteidiger Iván Cepeda und mehrere Organisationen im Februar 2007).

7. Interamerikanischer Gerichtshof, Fall des Massakers von la Rochela vs. Colombia. Sentencia de Fondo y Reparaciones de 11 de mayo de 2007. Serie C No. 163.

8. Bericht des Anwältekollektivs José Alvear Restrepo: Comunicado de prensa del 20 de junio de 2007, en http://www.colectivodeabogados.org/article.php3?id_article=1048#nb1.

9. „Demobilisierten Paras werden auf die Hacienda Nápoles“ gehen, Caracol, 06/22/2007.

10. http://www.elespectador.com/elespectador/Secciones/Detalles.aspx?idNoticia=12878&idSeccion=18

11. Ibd. Vergl. auch www.altocomisionadoparalapaz.gov.co/libro/Libro.pdf, S. 100.

12. Vergl. www.colectivodeabogados.org/article.php3?id_article=1085.

13. Vergl. Amnesty Internacional: „Colombia: Homicidios, detenciones arbitrarias y amenazas de muerte: la realidad del sindicalismo en Colombia“, anexo 1, En http://web.amnesty.org/library/Index/ESLAMR230012007.

14. Im Juni 2007 waren davon betroffen: International Fellowship of Reconsiciation, Corporación Jurídica Yira Castro und das Büro der Mennoniten für Gerechtigkeit, Frieden und Gewaltfreiheit, Justapaz.

15. http://www.cnrr.org.co/noticias/may7-07.htm.

16. Nach Aussagen von Jaime Córdoba Triviño. Vergl. auch http://hispanopolis.com/noticias/index.php.

17. Gesetzesvorhaben 030/2006 Senado und 102/2006 Senado.

18. Comisión Colombiana de Juristas: Drei Gesetzesinitiativen zur Landfrage verhindern auf schwerwiegende Weise das Recht auf Entschädigung. 26.03.2007