{"id":5599,"date":"2019-06-28T16:37:00","date_gmt":"2019-06-28T14:37:00","guid":{"rendered":"http:\/\/ask.almargen.de\/?p=5599"},"modified":"2019-11-21T16:47:05","modified_gmt":"2019-11-21T15:47:05","slug":"der-muehsame-weg-zu-einer-reklassifizierung-und-legalisierung-des-kokablattes","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kolko.net\/askonline\/themen\/der-muehsame-weg-zu-einer-reklassifizierung-und-legalisierung-des-kokablattes","title":{"rendered":"Der m\u00fchsame Weg zu einer Reklassifizierung und Legalisierung des Kokablattes"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; _builder_version=&#8220;3.27.4&#8243;][et_pb_row column_structure=&#8220;3_5,2_5&#8243; _builder_version=&#8220;3.27.4&#8243; custom_margin=&#8220;-22px|auto||auto||&#8220;][et_pb_column type=&#8220;3_5&#8243; _builder_version=&#8220;3.27.4&#8243;][et_pb_post_title author=&#8220;off&#8220; categories=&#8220;off&#8220; comments=&#8220;off&#8220; featured_image=&#8220;off&#8220; _builder_version=&#8220;3.27.4&#8243; title_font=&#8220;|800|||||||&#8220; title_text_color=&#8220;#f39900&#8243; custom_padding=&#8220;||10px||false|false&#8220; border_width_bottom=&#8220;2px&#8220; border_color_bottom=&#8220;#f39900&#8243;][\/et_pb_post_title][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.0.6&#8243; text_font=&#8220;Noto Serif||||||||&#8220; hover_enabled=&#8220;0&#8243;]<\/p>\n<p><em>Von Stephan Suhner<\/em><\/p>\n<p><strong>Kleiner Fortschritt bei Cannabis, kaum Bewegung bei Koka<\/strong><\/p>\n<p><em>Im internationalen Drogenkontrollregime sind nicht nur spezifische psychoaktive Substanzen einer strengen Kontrolle unterworfen, sondern auch ganze Pflanzen oder deren Bestandteile, aus denen Drogen gewonnen werden k\u00f6nnen, wie das Kokablatt und Schlafmohn. Das Kokablatt wurde einer regelrechten Schmierenkampagne unterworfen und pseudowissenschaftliche Untersuchungen durchgef\u00fchrt, um mit der Drogenkonvention von 1961 die strikte Kontrolle des Kokablattes durchsetzen zu k\u00f6nnen. Seither befindet sich das Kokablatt auf der Liste 1 der streng zu kontrollierenden Substanzen. Das Drogenkontrollregime versucht bis heute, die traditionelle Verwendung von Koka, insbesondere in Peru und Bolivien, zu verbieten und zu eliminieren. Obwohl die damaligen Argumente \u00fcber die Gef\u00e4hrlichkeit l\u00e4ngst wissenschaftlich \u00fcberholt sind, h\u00e4lt sich das Argument von Kokasucht und degenerierten Kokablattkonsumenten hartn\u00e4ckig. Eine vertiefte wissenschaftliche Revision der Gef\u00e4hrlichkeit des Kokablattes und eine Reklassifizierung tun dringend Not.<\/em><\/p>\n<p>Die Klassifizierung psychoaktiver Substanzen ist eines der Kernelemente des internationalen Drogenkontrollregimes, indem Substanzen auf verschiedene Listen aufgenommen werden, mit verschiedenen Kontrollen und Restriktionen. Die Klassifizierung dieser Substanzen legt mehr Gewicht auf die Repression statt auf die Gesundheit. Eigentlich sollten die zwei Ausrichtungen des Drogenkontrollregimes im Gleichgewicht sein. Der restriktive Ansatz, der den Zugang zu Drogen beschr\u00e4nkt und Herstellung, Vertrieb und Besitz verhindern will, und ein erm\u00f6glichender Ansatz, der die Verf\u00fcgbarkeit der Substanzen f\u00fcr medizinische und wissenschaftliche Zwecke garantieren sollte. Dieses Gleichgewicht gibt es jedoch nicht, der repressive Fokus \u00fcberwiegt.<\/p>\n<p>Die Art und Weise, wie die Klassifizierung vorgenommen wird, weist verschiedene Probleme auf. Die Rolle der WHO, der die Drogenkonventionen von 1961 und 1971 eine wichtige Rolle f\u00fcr die Klassifizierung geben, ist aber marginalisiert, ihre Empfehlungen werden nur bedingt beachtet. Die restriktive Auslegung der Klassifizierung verschiedener Substanzen schr\u00e4nkt den Zugang zu essentiellen medizinischen Wirkstoffen ein, vor allem in \u00e4rmeren L\u00e4ndern. Neue psychoaktive Substanzen f\u00fchren zu normativer Panik, es werden erstmals provisorische Massnahmen gem\u00e4ss Konventionen erlassen, dies aber ohne wissenschaftliche \u00dcberpr\u00fcfung. Die Rolle der Expertengruppe \u00fcber Suchtmittelabh\u00e4ngigkeit der WHO bei der wissenschaftlichen Untersuchung der Substanzen f\u00fcr die Klassifizierung sollten respektiert und die Arbeit ausreichend finanziert werden, was heute nicht der Fall ist. Der Internationale Suchtstoffkontrollrat (International Narcotic Control Board INCB) \u00fcberschreitet sein Mandat, wenn er entgegen der Empfehlungen der WHO Kontrollen \u00fcber essentielle medizinische Wirkstoffe und Substanzen wie Khat empfiehlt. Und die Bet\u00e4ubungsmittelkommission CND hat einen zu grossen Ermessenspielraum, um die Empfehlungen der WHO abzulehnen.[1]<\/p>\n<p><strong>Das rassistische Verbot des Kokablattes<\/strong><\/p>\n<p>Grundlage f\u00fcr die Listung des Kokablattes unter den kontrollierten Substanzen der Liste 1 ist eine wissenschaftliche Mission von 1950 nach Peru, die allerdings mit vorgefassten Meinungen an das Thema heranging. In breiten Kreisen herrschte damals die heute widerlegte Meinung vor, dass es eine Kokasucht gebe, Kokakonsum mit Unterern\u00e4hrung, Verwahrlosung und Antriebslosigkeit einhergehe. Ein alternativer Bericht der peruanischen Kommission f\u00fcr das Kokablatt zuhanden des Wirtschafts- und Sozialrats der Vereinten Nationen ECOSOC wurde ignoriert. Der offizielle Bericht von 1950 wurde bis heute praktisch unter Verschluss gehalten. Obwohl es eine reiche Fachliteratur gibt, die belegt, dass das Kokablatt nicht s\u00fcchtig macht und auch sonst keine negativen gesundheitlichen oder psychosozialen Folgen hat, war es bisher nicht m\u00f6glich, eine \u00c4nderung der Klassifizierung des Kokablattes zu erreichen. Ein wesentlicher Schritt dazu w\u00e4re eine \u00dcberpr\u00fcfung des Kokablattes durch die Expertengruppe f\u00fcr Suchtmittelabh\u00e4ngigkeit der WHO. 1992 machte diese Expertengruppe Voruntersuchungen, eine generelle \u00dcberpr\u00fcfung fand aber nicht statt. Eine \u00dcberpr\u00fcfung, wie sie k\u00fcrzlich f\u00fcr Cannabis stattgefunden hat, ist vordringlich, um auf eine Reklassifizierung des Kokablattes hinzuarbeiten.<\/p>\n<p>Rund um das Verbot des Kokablattes kam es zu ungerechtfertigten Verteufelungen und \u00fcberzeichneten Risiken wie auch zu einer Glorifizierung des Kokablattes als Wundermittel gegen Armut und Mangelern\u00e4hrung und f\u00fcr die kleinb\u00e4uerliche Entwicklung. Das Transnational Institute TNI hat vor einigen Jahren in einer Studie den Stand der Wissenschaft zusammengetragen und mit einigen der Mythen aufger\u00e4umt.[2] Klar ist, dass das Kokablatt keine negativen Gesundheitsfolgen hat und nicht zu einer Abh\u00e4ngigkeit f\u00fchrt. Es ist aber auch nicht der absolute Superfood, als der das Blatt manchmal gepriesen wird. Tats\u00e4chlich hat das Blatt aber einen hohen Gehalt an Mineralien und verschiedenen Vitaminen und z.B. Eigenschaften, die die Aufnahme des im Blatt enthaltenen Kalziums beg\u00fcnstigen. Das Kokablatt kann also eine sinnvolle Nahrungserg\u00e4nzung sein. Auch gibt es viele medizinische Anwendungen, die noch weiter erforscht werden sollten. Von den Verteidigern des Kokablattes wird der Spruch verbreitet \u201eKoka ist nicht gleich Kokain\u201c, was aber auch wieder eine Vereinfachung darstellt. Tats\u00e4chlich scheint der K\u00f6rper z.B. beim Kauen der Bl\u00e4tter etwas Kokain zu absorbieren, aber in harmlosen Mengen. Es gibt medizinisch-therapeutische Hinweise, dass aufbereitete Kokapr\u00e4parate Kokains\u00fcchtigen helfen k\u00f6nnten, den Kokainkonsum zu reduzieren, was aber noch weiterer Forschung bedarf. Zudem ist es nicht ganz so einfach wie Drogenkrieger behaupten, aus dem Kokablatt das reine Kokain herzustellen. Vor allem braucht es betr\u00e4chtliche Mengen an Bl\u00e4ttern und verschiedene Chemikalien f\u00fcr die Herstellung von Kokabasispaste und dann die Raffinierung zu Kokain. TNI f\u00fchrt auch aus, dass die Preise von legalen Kokaverwendungen wie Tee, Kokamehl oder \u00e4hnlich zu hoch sind, um eine rentable Kokainproduktion z.B. in Europa mit zuk\u00fcnftig legalen Kokaprodukten zu betreiben. TNI kommt zum Schluss, dass bei einer Reklassifizierung und damit Aufhebung des Verbots ein legaler Markt f\u00fcr Koka entstehen k\u00f6nnte, ohne dass ein Missbrauch f\u00fcr die Kokainherstellung in grossem Masse zu bef\u00fcrchten w\u00e4re. Eine Reklassifizierung des Kokablattes und damit vieler aus Koka hergestellter Anwendungen und Produkte w\u00fcrde erstens die traditionellen Formen des Kokakonsums in S\u00fcdamerika aufwerten und vom Stigma der R\u00fcckst\u00e4ndigkeit befreien, wie auch einen internationalen legalen Markt f\u00fcr Produkte aus Koka schaffen, der Kleinb\u00e4uerInnen in den heutigen Anbaul\u00e4ndern neue Einkommensm\u00f6glichkeiten schaffen w\u00fcrde, insbesondere mit Modellen des fairen Handels. TNI geht davon aus, dass ein legaler Anbau in gr\u00f6sserem Stile in etwa in den heutigen Anbauregionen verbleiben w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Das Verbot des Kokablattes f\u00fchrt zu einem andauernden Spannungsverh\u00e4ltnis zwischen den Verpflichtungen der Staaten, das Drogenkontrollregime zu befolgen und damit das Verbot des Kokablattes durchzusetzen, und den internationalen Menschenrechtsnormen. Der Internationale Suchtstoffkontrollrat INCB bearbeitet L\u00e4nder wie Peru und Bolivien bis heute, dass sie die legale Verwendung des Kokablattes wie beispielsweise das Kauen verbieten und ausmerzen. Das Verbotsregime des Kokablattes steht u.a. in Konflikt zu den Rechten indigener Gemeinschaften, aber auch der Rechte weiterer BewohnerInnen der L\u00e4nder, wo die Verwendung des Kokablattes eine lange Tradition hat. Das B\u00fcro des UNO-Hochkommissars f\u00fcr Menschenrechte tr\u00e4gt diesem Umstand teilweise Rechnung und hat mit Verweis auf Art. 18 des Internationalen Abkommens \u00fcber politische und zivile Rechte (Religions- und Gewissensfreiheit) die Verwendung von kontrollierten Substanzen in religi\u00f6sen und zeremoniellen Kontexten anerkannt, sofern es eine historische Grundlage daf\u00fcr gibt. Trotz konkreter Aufforderung durch den UNO-Menschenrechtsrat hat die Bet\u00e4ubungsmittelkommission CND in ihrer 62. Session im M\u00e4rz 2019 das Thema nicht aufgegriffen. Zudem ist die Position des UNHCHR nur ein Teilschritt und bedeutet nicht die Anerkennung des Konsums des Kokablattes in traditioneller Form im Alltag. TNI vertritt trotzdem die Meinung, dass auch europ\u00e4ische Staaten legale Verwendungen des Kokablattes unter dem herrschenden Drogenregime durchsetzen k\u00f6nnten, mit inter se Abkommen gem\u00e4ss der Wiener Konvention \u00fcber das Vertragsrecht.<\/p>\n<p><strong>Verfolgung von Migranten wegen Kokakonsum<\/strong><\/p>\n<p>Nicht nur indigene V\u00f6lker und die BewohnerInnen der Gebiete, wo es traditionellen Konsum des Kokablattes gibt, sind vom Verbot betroffen und werden dadurch in ihren (Menschen-)Rechten eingeschr\u00e4nkt. Immer mehr betrifft es auch MigrantInnen in europ\u00e4ischen L\u00e4ndern. Insbesondere in Spanien gibt es wegen dem Import und Konsum von Kokabl\u00e4ttern mehrere Strafverfahren gegen B\u00fcrgerInnen aus Bolivien, Peru und Kolumbien, wo die Verwendung von Kokabl\u00e4ttern teilweise legal ist. 2017 wurden nach einem dreij\u00e4hrigen Verfahren die Anschuldigungen gegen einen B\u00fcrger aus Kolumbien, der in Katalonien lebt, fallen gelassen. Der Kolumbianer hatte per Post zwei Kilogramm pulverisierte Kokabl\u00e4tter erhalten. Ihm wurden Verbrechen gegen die \u00f6ffentliche Gesundheit vorgeworfen, da ihm unterstellt wurde, er wolle mit den pulverisierten Bl\u00e4ttern Kokain herstellen. Leider wurden die Anschuldigungen lediglich fallen gelassen, es kam nicht zu einem Urteil mit Freispruch, das auch in anderen F\u00e4llen beigezogen werden k\u00f6nnte. Im November 2018 erging das bisher letzte Urteil \u00fcber die Verwendung von Kokabl\u00e4ttern in Spanien. Es geht dabei um einen bolivianischen Staatsb\u00fcrger, der in Spanien lebt und der nach einer Heimatreise 4,5 Kilogramm Kokabl\u00e4tter im Gep\u00e4ck hatte, um die traditionelle Praxis des Kauens des Kokablattes auch in Spanien durchf\u00fchren zu k\u00f6nnen. Gem\u00e4ss dem Finanzministerium h\u00e4tten daraus etwa 20 Gramm Kokain mit einem Marktwert 1153 Euro gewonnen werden k\u00f6nnen. Die Staatsanwaltschaft verlangte vier Jahre Gef\u00e4ngnis und 2000 Euro Busse f\u00fcr den Bolivianer. W\u00e4hrend das Provinzgericht von Barcelona bisher in solchen F\u00e4llen meist ein Freispruch verf\u00fcgte, der von der Staatsanwaltschaft jeweils weitergezogen wurde, hat das Oberste Gericht jeweils Gef\u00e4ngnisstrafen von 1\u00bd Jahren verh\u00e4ngt. Gef\u00e4ngnisstrafen von unter zwei Jahren m\u00fcssen in Spanien nicht abgesessen werden, es gibt aber einen Eintrag ins Strafregister. Im Falle des erw\u00e4hnten Bolivianers wurde schliesslich eine Strafe von sechs Monaten Gef\u00e4ngnis und 30 Euro Busse (in etwa was der Angeschuldigte in Bolivien f\u00fcr die Kokabl\u00e4tter bezahlte) verh\u00e4ngt.<\/p>\n<p>Die Verteidigung basierte auf zwei Pfeilern. Einerseits ist das Kokablatt in Spanien nicht als Substanz eingestuft, die schwere Gesundheitssch\u00e4den hervorruft. Es gibt auch keine wissenschaftliche Evidenz, dass die Verwendung des Kokablattes ein Gesundheitsrisiko darstellt. Das zweite Argument der Verteidigung des Bolivianers war, auf die traditionelle Verwendung und die kulturelle Bedeutung des Kokablattes der andinen Gemeinschaften zu verweisen. Diesem Recht der Indigenen widerspricht jedoch das Verbot des Blattes im internationalen Drogenkontrollsystem, da es mit Kokain in Verbindung gebracht wird und die Gesellschaften, wo die Pflanze nicht heimisch ist, kennen die kulturellen und traditionellen Verwendungsformen nicht.<\/p>\n<p>Das Hauptargument des Gerichtes bei der Verurteilung war, dass der Import\/Besitz der Kokabl\u00e4tter ein Delikt von abstrakter Gefahr bedeutet, das heisst der alleinige Besitz einer als giftig eingestuften Substanz gen\u00fcgt, um eine Gefahr darzustellen f\u00fcr die \u00f6ffentliche Gesundheit. Gem\u00e4ss dem Urteil habe der Angeschuldigte eine totale Gleichg\u00fcltigkeit f\u00fcr die physische und psychische Gesundheit der Personen gezeigt, denen er die Kokabl\u00e4tter verkaufen wolle. Das Gericht ging davon aus, dass es eine betr\u00e4chtliche Menge sei, die nicht nur f\u00fcr den pers\u00f6nlichen Konsum sein k\u00f6nne, daher der Vorwurf, er beabsichtige Bl\u00e4tter zu verkaufen. Dass viele MigrantInnen nicht in ihr Heimatland zur\u00fcckkehren k\u00f6nnen und daher auf Kaufm\u00f6glichkeiten in Spanien angewiesen sind, wurde vom Gericht nicht anerkannt[3].<\/p>\n<p><strong>Erstmalige \u00dcberpr\u00fcfung des Cannabis<\/strong><\/p>\n<p>Die Expertengruppe f\u00fcr Suchtmittelabh\u00e4ngigkeit der Weltgesundheitsorganisation hat im Januar 2019 eine erste kritische \u00dcberpr\u00fcfung des Cannabis ver\u00f6ffentlicht. Mit dieser \u00dcberpr\u00fcfung empfiehlt die Expertengruppe, bei der aktuellen Klassifizierung von Cannabis in den UNO-Drogenkonventionen \u00c4nderungen vorzunehmen. Das Resultat dieser \u00dcberpr\u00fcfung wurde ungeduldig erwartet. Einige der Empfehlungen des Komitees sind klar positiv, wie z.B. die Anerkennung des medizinischen Nutzens des Cannabis, wenn Cannabis von der Liste IV[4] der Konvention von 1961 gestrichen wird. Ebenso halten die Experten fest, dass Cannabidiol CBD nicht der internationalen Drogenkontrolle unterliegt und sie r\u00e4umen mit einigen Inkoh\u00e4renzen bez\u00fcglich der Aufnahme von Substanzen auf die Listen der UNO-Konventionen auf. Zudem haben die Experten viele n\u00fctzliche und aktuelle Informationen zusammengetragen \u00fcber wissenschaftliche Erkenntnisse, welche einen Referenzrahmen f\u00fcr die zuk\u00fcnftigen Debatten \u00fcber den Umgang mit Cannabis darstellen werden.<\/p>\n<p>Die Empfehlungen der Experten weisen aber auch problematische Aspekte auf, so bez\u00fcglich der Evaluationsmethoden und des Vorgehens bei der Klassifizierung. Zudem ist die Logik, Cannabis auf der Liste I zu belassen, fragw\u00fcrdig. Die Empfehlungen lassen auch viele Fragen offen bez\u00fcglich des Kontrollniveaus von verschiedenen medizinischen Pr\u00e4paraten aus Cannabis. Diese fragw\u00fcrdigen Elemente k\u00f6nnen negative Auswirkungen haben und m\u00fcssen genau angeschaut werden, da es sich um die erste kritische Evaluation von Cannabis handelt. Werden diese problematischen Aspekte und die umstrittenen Empfehlungen einfach so angenommen, k\u00f6nnte das einen negativen Pr\u00e4zedenzfall schaffen.<\/p>\n<p>Seit 1961 steht Cannabis auf der striktesten Kontrollliste der Einheitskonvention zu Bet\u00e4ubungsmitteln, und bis zu dieser im Januar 2019 abgeschlossenen \u00dcberpr\u00fcfung war Cannabis nie Gegenstand einer \u00dcberpr\u00fcfung. Diese \u00dcberpr\u00fcfung hat aber auch gezeigt, dass die urspr\u00fcngliche Entscheidung, Cannabis den UNO-Drogenkonventionen zu unterstellen, die Debatten und Politiken der UNO bis heute bestimmen. Die engen Grenzen der UNO-Konventionen verunm\u00f6glichen konstruktive Diskussionen auf UNO-Ebene \u00fcber grundlegende Fragen f\u00fcr politische Entscheidungstr\u00e4ger, wie z.B. \u00fcber die Frage, ob auch Cannabis f\u00fcr nichtmedizinische Nutzung reguliert werden soll. Das ist durch die Konventionen verboten, wird aber in immer mehr L\u00e4ndern trotzdem gemacht. Es ist aber wenig wahrscheinlich, dass noch weitere Fortschritte bei der Klassifizierung des Cannabis hin zur Regulierung von Cannabis f\u00fcr nichtmedizinische Verwendung gemacht werden. Eine Ab\u00e4nderung der Konventionen w\u00fcrde einen unwahrscheinlichen Konsens ben\u00f6tigen, weshalb Staaten, die nichtmedizinisches Cannabis regulieren wollen, andere Wege beschreiten m\u00fcssen. Am einfachsten sind inter se Modifikationen gem\u00e4ss der Wiener Konvention \u00fcber Vertragsrecht. Das bedeutet, dass eine Gruppe von zwei oder mehr L\u00e4ndern mit \u00fcbereinstimmenden Ideen ein Abkommen schliesst, das z.B. die Verwendung von Cannabis unter Respektierung der Ziele der Konventionen und des Respekts gegen\u00fcber Staaten, die nicht Teil des inter se Abkommens sind, erm\u00f6glicht. Eine derartige koordinierte, kollektive Antwort h\u00e4tte gegen\u00fcber einem chaotischen Szenario, mit immer mehr unterschiedlichen Interpretationen und Vorbehalten grosse Vorteile. Eine andere Option w\u00e4re auch, aus der Konvention auszutreten, um nachher mit einem Vorbehalt bez\u00fcglich der medizinischen Nutzung von Cannabis wieder beizutreten. Dabei darf der Vorbehalt nicht von mehr als einem Drittel der Staaten abgelehnt werden. Eine inter se L\u00f6sung w\u00fcrde es dagegen erm\u00f6glichen, mit verschiedenen Formen der Regulierung zu experimentieren, und w\u00fcrde auch M\u00f6glichkeiten f\u00fcr den internationalen Handel mit medizinischen Cannabisprodukten f\u00fcr die Vertragsstaaten schaffen, mit Exportchancen f\u00fcr Kleinbauern im S\u00fcden.[5]<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/kolko.net\/askonline\/publikationen\/monatsberichte\/legalisierung-kokablatt-und-cannabisueberpruefung\/#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a><span>\u00a0<\/span>TNI, 22. Juli 2014,<span>\u00a0<\/span><a href=\"https:\/\/www.tni.org\/es\/publicacion\/la-clasificacion-en-el-sistema-internacional-de-control-de-drogas\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">https:\/\/www.tni.org\/es\/publicacion\/la-clasificacion-en-el-sistema-internacional-de-control-de-drogas<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/kolko.net\/askonline\/publikationen\/monatsberichte\/legalisierung-kokablatt-und-cannabisueberpruefung\/#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a><span>\u00a0<\/span>Transnational Institute, Los mitos de la coca, 1. Juni 2009, in:<span>\u00a0<\/span><a href=\"https:\/\/www.tni.org\/es\/publicacion\/los-mitos-de-la-coca\">https:\/\/www.tni.org\/es\/publicacion\/los-mitos-de-la-coca<\/a>\u00a0\u00a0<\/p>\n<p>[3]\u00a0Transnational Institute, Usos tradicionales y personas migrantes. El viaje de la hoja de coca desde los Andes hasta los tribunales europeos, 15. April 2019, in:\u00a0<a href=\"https:\/\/www.tni.org\/es\/art%C3%ADculo\/usos-tradicionales-y-personas-migrantes\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">https:\/\/www.tni.org\/es\/art%C3%ADculo\/usos-tradicionales-y-personas-migrantes<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/kolko.net\/askonline\/publikationen\/monatsberichte\/legalisierung-kokablatt-und-cannabisueberpruefung\/#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a><span>\u00a0<\/span>Die Liste IV ist von der Liste I abgeleitet, es handelt sich um Substanzen die sehr gef\u00e4hrliche Eigenschaften und kaum therapeutischen Wert haben, wie Cannabis oder Heroin.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/kolko.net\/askonline\/publikationen\/monatsberichte\/legalisierung-kokablatt-und-cannabisueberpruefung\/#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a><span>\u00a0<\/span>Transnational Institute TNI, El primer examen cr\u00edtico del cannabis por parte de la OMS, 14. Mai 2019, in:<span>\u00a0<\/span><a href=\"https:\/\/www.tni.org\/es\/publicacion\/el-primer-examen-critico-del-cannabis-por-parte-de-la-oms\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">https:\/\/www.tni.org\/es\/publicacion\/el-primer-examen-critico-del-cannabis-por-parte-de-la-oms<\/a><\/p>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][et_pb_column type=&#8220;2_5&#8243; _builder_version=&#8220;3.27.4&#8243;][et_pb_button url_new_window=&#8220;on&#8220; button_text=&#8220;Download als PDF&#8220; button_alignment=&#8220;center&#8220; _builder_version=&#8220;4.0.6&#8243; custom_button=&#8220;on&#8220; button_text_size=&#8220;16px&#8220; button_bg_color=&#8220;#55677f&#8220; button_border_width=&#8220;2px&#8220; button_border_color=&#8220;rgba(0,0,0,0)&#8220; button_border_radius=&#8220;0px&#8220; button_letter_spacing=&#8220;4px&#8220; button_font=&#8220;Source Sans Pro|700||on|||||&#8220; button_icon=&#8220;%%266%%&#8220; button_icon_color=&#8220;#ffffff&#8220; button_icon_placement=&#8220;left&#8220; background_layout=&#8220;dark&#8220; custom_margin=&#8220;||&#8220; custom_padding=&#8220;12px|87px|12px|87px|true|true&#8220; hover_enabled=&#8220;0&#8243; locked=&#8220;off&#8220; button_url=&#8220;https:\/\/kolko.net\/askonline\/wp-content\/uploads\/2019\/11\/MB_6_Juni_2019_Drogen_Kokaverbot_web1.pdf&#8220;]<br \/>\n[\/et_pb_button][et_pb_image src=&#8220;https:\/\/kolko.net\/askonline\/wp-content\/uploads\/2019\/11\/e0f1f6d8451.jpg&#8220; show_in_lightbox=&#8220;on&#8220; align=&#8220;center&#8220; force_fullwidth=&#8220;on&#8220; _builder_version=&#8220;4.0.6&#8243; hover_enabled=&#8220;0&#8243;][\/et_pb_image][et_pb_image src=&#8220;https:\/\/kolko.net\/askonline\/wp-content\/uploads\/2019\/11\/6e55c822fe1.jpg&#8220; show_in_lightbox=&#8220;on&#8220; align=&#8220;center&#8220; force_fullwidth=&#8220;on&#8220; _builder_version=&#8220;4.0.6&#8243; hover_enabled=&#8220;0&#8243;][\/et_pb_image][et_pb_image src=&#8220;https:\/\/kolko.net\/askonline\/wp-content\/uploads\/2019\/11\/87cd9a71e21.png&#8220; show_in_lightbox=&#8220;on&#8220; align=&#8220;center&#8220; force_fullwidth=&#8220;on&#8220; _builder_version=&#8220;4.0.6&#8243; hover_enabled=&#8220;0&#8243;][\/et_pb_image][et_pb_image src=&#8220;https:\/\/kolko.net\/askonline\/wp-content\/uploads\/2019\/11\/194f11853c1.jpg&#8220; show_in_lightbox=&#8220;on&#8220; align=&#8220;center&#8220; force_fullwidth=&#8220;on&#8220; _builder_version=&#8220;4.0.6&#8243; hover_enabled=&#8220;0&#8243;][\/et_pb_image][et_pb_sidebar area=&#8220;et_pb_widget_area_1&#8243; _builder_version=&#8220;3.27.4&#8243;][\/et_pb_sidebar][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im internationalen Drogenkontrollregime sind nicht nur spezifische psychoaktive Substanzen einer strengen Kontrolle unterworfen, sondern auch ganze Pflanzen oder deren Bestandteile, aus denen Drogen gewonnen werden k\u00f6nnen, wie das Kokablatt und Schlafmohn. 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